„Wirtschaftspolitisch motivierte Mehrkosten“

Statt 20 Cent: Ersatzkassen wollen pDL-Fonds auflösen

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Berlin -

Morgen findet die erste Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) im Bundestag statt. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnt vor diesem Hintergrund vor einer Aufweichung der wirtschaftlichen Mechanismen zur Abgabe von Arzneimitteln – die Folge wären Mehrkosten für die Beitragszahler. Außerdem soll der Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) für die geplante Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale genutzt werden, sodass die 20 Cent gestrichen werden können. pDL sollen künftig direkt mit den Kassen abgerechnet werden. 

„Wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung, die Apotheken vor Ort zu stärken und ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Apothekennetz in Deutschland zu erhalten“, erklärt Boris von Maydell, Vorstandsvertreter des vdek. Denn Patientinnen und Patienten müssten sich jederzeit auf eine schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln verlassen können – sowohl in Ballungsräumen als auch in strukturschwachen Regionen. „Daher begrüßen wir, dass die Gründung und der Betrieb von Apotheken flexibilisiert und die Apothekenleitung für einen begrenzten Zeitraum an erfahrene PTA übertragen werden kann. Das stärkt vor allem den Erhalt von Apotheken auf dem Land“, so von Maydell.

Notdienstpauschale aus pDL-Fonds

Lobend hebt von Maydell hervor, dass der Fonds zur Finanzierung der pDL nicht weiter befüllt werden soll. „Derzeit liegen dort fast 540 Millionen Euro, die nicht abgerufen werden. Wir schlagen vor, diese Mittel für die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale einzusetzen.“ Damit könne auf den geplanten Zuschlag von 20 Cent pro Packung zur Erhöhung der Notdienstvergütung verzichtet werden, bis die Mittel des Fonds aufgebraucht seien. „Grundsätzlich sollten pDL künftig direkt zwischen den Krankenkassen und Apotheken abgerechnet werden.“

Einführung neuer pDL kritisch prüfen

Kritisch sieht von Maydell hingegen die geplanten neuen pDL: Das Ansinnen, die Bandbreite der pDL zu erweitern, um die Apotheken wirtschaftlich zu stärken, sei „grundfalsch“. Die Ausweitung des Leistungskatalogs dürfe sich ausschließlich am Versorgungsbedarf orientieren. „Wirtschaftspolitisch motivierte Mehrkosten dürfen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen“, erklärt er. Apothekerinnen und Apotheker sollten demnach nur die Dienstleistungen übernehmen, bei denen sie ihre pharmazeutische Kompetenz sinnvoll einbringen können, etwa bei der Beratung zur Arzneimitteltherapiesicherheit oder bei Schutzimpfungen. Leistungen der Prävention und Früherkennung seien jedoch keine originär pharmazeutischen Aufgaben. „Grundsätzlich gilt, dass die Kompetenzen für die Festlegung weiterer pDL wie bisher auch bei der Selbstverwaltung liegen und dementsprechend auch dort erfolgen sollten. Eine gesetzliche Festlegung von pDL lehnen wir ab.“

Austauschregelungen bei Rabattarzneimitteln

In die falsche Richtung gehe aus Sicht des vdek hingegen die Absicht, Apotheken nicht länger zu verpflichten, bei nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln zunächst auf preisgünstige wirkstoffgleiche Arzneimittel zurückzugreifen. „Die Abschaffung dieser Regelung erzeugt Fehlanreize, die Versicherten mit teuren Arzneimitteln zu versorgen und geht klar zulasten einer wirtschaftlichen Versorgung“, warnt von Maydell. Auch sachlich sei dies völlig unbegründet, denn die bestehenden Rahmenverträge böten schon heute ausreichende Möglichkeiten, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, auch wenn ein rabattiertes Arzneimittel nicht lieferbar ist. „Niemand bleibt unversorgt.“

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