Apothekenreform

Grimm-Benne: „Apothekenreform greift zu kurz“

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Berlin -

Der Bundesrat hat sich beim Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) für grundlegende Änderungen eingesetzt, unter anderem für eine Anpassung der Apothekenfinanzierung, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung auch künftig sicherstellen zu können. Der Gesetzentwurf greife zu kurz, heißt es nach der Abstimmung aus Sachsen-Anhalt.

„Die vom Bund vorgeschlagene Apothekenreform greift zu kurz. Der Gesetzentwurf bedeutet weder eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken noch einen Ausgleich der in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegenen Löhne, Energiepreise und der Inflation“, kritisiert Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Sachsen-Anhalt fordere insbesondere eine nachhaltige Stärkung der wirtschaftlichen Basis der Apotheken.

Die wichtige Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker müsse angemessen finanziell honoriert werden. „Der vorliegende Gesetzentwurf gefährdet eine flächendeckende und stabile Arzneimittelversorgung. Es fehlt weiterhin eine umfassende Honoraranpassung, die die wirtschaftliche Lage der Apotheken nachhaltig stärken würde“, so Grimm-Benne.

Konkret müsse die Vergütung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Arzneimittelpreisverordnung angepasst werden. Das Apothekenpackungsfixum sei von derzeit 8,35 Euro auf mindestens 9,50 Euro anzuheben und müsse künftig regelmäßig an der Kosten- und Tarifentwicklung fortgeschrieben werden.

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