Knapp 100 Verbände sind in der kommenden Woche zur Anhörung in Sachen Apothekenreform eingeladen. Dass etwa Hersteller von Kunststoffrohren oder Maschinenbauer dabei sind, hat laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Grund: Das Gesetz dient zur Umsetzung einer weiteren Regelung, die mit Apotheken gar nichts zu tun hat.
Im Rahmen des Referentenentwurfs zur Apothekenreform werde auch – inhaltlich aber nicht zusammenhängend – § 38 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert, erklärt ein BMG-Sprecher. Dabei geht es um „Wasser für menschlichen Gebrauch“; konkret soll die Umsetzung von EU-Vorschriften zur Festlegung von allgemeinen Mindesthygieneanforderungen an Trinkwasserkontaktmaterialien und mit Vorschriften zur Prüfung, zur Konformitätsbewertung und zur Kennzeichnung von entsprechenden Produkten vorbereitet werden. „Auch dazu werden Verbände zur Stellungnahme eingeladen, zum Beispiel die Hersteller von Trinkwasserrohren“, so der Sprecher weiter.
Hintergrund ist, dass mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) ohnehin das IfSG angepasst wird, und zwar mit Blick auf Impfungen und Tests in Apotheken.
Thomas Müller, zuständiger Abteilungsleiter im BMG, versichert, dass den Apothekenthemen genügend Zeit eingeräumt wird: „Die mündliche Anhörung im BMG am nächsten Donnerstag dient der Diskussion und Klarstellungen zu den schriftlichen Stellungnahmen der Verbände zum Gesetzentwurf. Da alle Verbände anwesend sind, dient die Anhörung auch der Transparenz. Die Vielzahl der eingeladenen Verbände ist aus unserer Sicht kein Nachteil, sondern spiegelt die Komplexität der Arzneimittelversorgung. Wir nehmen uns dafür soviel Zeit, wie benötigt wird, bei Bedarf selbstverständlich auch mehr als zwei Stunden.“