Statt einer Fixumserhöhung fordert der BKK Dachverband in seiner aktuellen Stellungnahme zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) weitere Einschnitte in der Vergütung der Apotheken: Neben der dauerhaften Erhöhung des Kassenabschlags wird eine Deckelung des variablen Teils der Vergütung ins Spiel gebracht. Der Verband kritisiert zudem die Streichung der Telepharmazie im Gesetzentwurf und fordert weniger Bürokratie bei der PTA-Vertretungsregel.
Positiv bewertet der BKK Dachverband nach wie vor die „Maßnahmen zur Flexibilisierung der Apothekenorganisation“. Dazu gehören die Möglichkeit, die Leitung einer Filialapotheke auf zwei Apothekerinnen oder Apotheker aufzuteilen, die Erleichterungen bei der Gründung von Zweigapotheken und die erweiterte Verantwortungsübernahme durch qualifizierte PTA. „Diese organisatorischen Flexibilisierungen sind geeignet, die Attraktivität des Apothekenbetriebs zu erhöhen und zeitgemäße Arbeitsstrukturen zu fördern“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Der Verband kritisiert, dass die Einbindung telepharmazeutischer Leistungen durch interaktive Videoberatung, die im Referentenentwurf vorgesehen war, nicht mehr Teil des Gesetzentwurfs ist: „Telepharmazie wäre ein konsequenter Schritt, um die Versorgung zeitgemäß weiterzuentwickeln und insbesondere strukturschwache Regionen besser zu unterstützen.“
Der BKK Dachverband fordert daher, die damaligen Regelungen wieder in den Entwurf aufzunehmen. Telepharmazie ermögliche eine bessere Erreichbarkeit pharmazeutischer Expertise, insbesondere in Filialverbünden und Regionen mit eingeschränkter Versorgung. Davon könnten auch Menschen profitieren, die in ihrer Mobilität eingeschränkt seien. „Die Ausweitung digitaler Angebote trägt dazu bei, die Versorgung sicher und patientenorientiert weiterzuentwickeln und bestehende Versorgungsengpässe abzufedern.“ Dieses umfasse explizit auch „die Abgabe über automatisierte Ausgabestationen der Apotheke, um dem Bereich Digitalisierung Rechnung zu tragen und die Versorgung zeitgemäß zu gestalten“.
Kritisch sieht der BKK Dachverband weiterhin die im Gesetzentwurf vorgesehenen weiteren Erleichterungen bei der Abgabe und dem Austausch von Arzneimitteln sowie die geplante Ausweitung der Regelungen zu Nullretaxationen. Diese Maßnahmen würden zentrale wirtschaftliche Steuerungsinstrumente der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) untergraben, die Rabattvertragslogik schwächen und erhebliche Mehrkosten zulasten der Beitragszahlenden verursachen.
Die geltenden Regelungen zur Flexibilisierung reichten demnach aus, um eine bedarfsgerechte Versorgung in Ausnahmesituationen sicherzustellen, argumentiert der Verband. Rabattverträge seien zudem mit klaren Bevorratungspflichten der Hersteller verknüpft und würden damit gerade der Stabilisierung der Versorgung dienen. Würde der Gesetzgeber die wirtschaftlichen Vorgaben weiter aufweichen, verliere dieses Instrument seine Steuerungswirkung.
Dabei verschärft der Verband seien Ton: „Weitere Ausnahmen ohne zwingende versorgungspolitische Notwendigkeit werden daher abgelehnt. Sollte der Gesetzgeber an dem Vorhaben festhalten, ist zwingend die sogenannte Lieferengpasspauschale zu streichen“, fordert der BKK Dachverband.
Schon im vergangenen November hatte der BKK Dachverband sich positiv zur PTA-Vertretung geäußert. Allerdings habe sich die Ausgestaltung im Vergleich zum Referentenentwurf verschlechtert: „Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen engen Voraussetzungen und Genehmigungspflichten lassen jedoch zweifeln, ob das Instrument in der Praxis übehaupt wirksam zur Anwendung kommt. Es besteht die Gefahr, dass die Regelung im bürokratischen Verfahren untergeht und damit weder einen echten Anreiz schafft noch zur Versorgungssicherung beiträgt“, warnt der Verband.
Zudem müsse begrifflich die als Voraussetzung formulierte „Erfahrung“ klar definiert werden. Um Versorgungslücken dauerhaft zu vermeiden, brauche es außerdem weitergehende qualifikationsgebundene Vertretungsmodelle, die durch telepharmazeutische Supervision und klare Qualitätsstandards begleitet werden sollen. „Eine kluge Erweiterung der Verantwortlichkeiten kann dazu beitragen, dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu stabilisieren“, argumentiert der Dachverband.
Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) werden grundsätzlich unterstützt, „sofern diese evidenzbasiert ausgestaltet sind und sinnvoll in bestehende Versorgungsstrukturen eingebettet werden“. Zwingend erforderlich bleibe dabei eine Aufgabenabgrenzung zwischen Apotheken und Arztpraxen sowie der konsequente Ausschluss von Doppeluntersuchungen und Doppelfinanzierungen. Neue Leistungen müssten einen nachweisbaren Nutzen für die Versicherten haben und dürften nicht zu zusätzlichen Schnittstellenproblemen oder ineffizienten Parallelstrukturen führen. Die ungenutzten Gelder aus dem Fonds in Höhe von rund 550 Millionen Euro sollten daher an die Krankenkassen ausgezahlt werden.
„Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit gehören zum Kernauftrag der Apotheken und rechtfertigen keine gesonderte Vergütung.“ Ähnlich sieht es bei der Prävention aus: „Präventions- und Früherkennungsberatungen sind grundsätzlich sinnvoll, sollten jedoch ohne zusätzliche Honorierung erfolgen.“ Präventionsberatungen in Apotheken sollten zudem eng mit bestehenden Präventionsleistungen verknüpft werden.
Außerdem fordert der BKK Dachverband, das isolierte Blutdruckmessen in der Apotheke von der Auflistung zu streichen, da es keinerlei Evidenz gebe, dass das einmalige Blutdruckmessen pro Jahr durch eine Apotheke eine Versorgungsverbesserung erreiche. „Besser wäre es, bei komplexeren pharmazeutischen Dienstleistungen die Blutdruckmessung zu integrieren, sofern es wissenschaftliche Belege für eine sinnvolle Ergänzung anderer pharmazeutischer Dienstleistungen gibt.“
Der BKK Dachverband wiederholt auch in seiner aktuellen Stellungnahme die Forderung nach einer Deckelung des prozentualen Anteils des Apothekenhonorars. So habe der durchschnittliche Packungspreis neu eingeführter Arzneimittel laut WIdO (AOK) im Januar 2012 bei rund 1600 Euro gelegen, wodurch die Apotheke einen Aufschlag in Höhe von 48 Euro erhielt.
Im Januar 2024 lag der durchschnittliche Packungspreis neuer Präparate bereits bei über 61.000 Euro, sodass der Aufschlag, den die Apotheke erhält, bereits bei 1800 Euro liegt – „ohne dass der Apotheke ein Mehraufwand entstanden wäre“. „Eine Deckelung des prozentualen Aufschlags würde zu einer sachgerechteren Vergütung führen und helfen, die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen.“
Aufgrund der angespannten Finanzlage der Kassen solle zudem der Apothekenabschlag dauerhaft erhöht werden. Die Anhebung des Abschlags auf 2 Euro habe gezeigt, dass ein „verhältnismäßiger finanzieller Beitrag der Apotheken möglich ist und zu Einsparungen von jährlich rund 150 Millionen Euro führt“.
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