Gegenäußerung

Apothekenreform: Warken bleibt bei PTA-Vertretung

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Berlin -

Bei der Apothekenreform lässt sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) von der Kritik der Länder nicht beeindrucken. Das Kabinett hat heute die Gegenäußerung abgenickt – und den Löwenanteil der Änderungswünsche abgelehnt.

So hält das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an der PTA-Vertretung auf Probe und auf dem Land fest. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gerade in ländlichen Regionen sei die praktische Erprobung einer befristeten Vertretung einer Apothekenleitung durch PTA notwendig: „Die Bundesregierung bekennt sich zum apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbot, das sie durch die Erprobung der vorgesehenen Vertretungsregelung nicht in Frage gestellt sieht“, heißt es in der Gegenäußerung. Die Apothekenleitung sei unverändert persönlich verantwortlich und müsse sich aktiv für eine solche befristete Vertretung entscheiden. Zudem müsse die Apothekenleitung oder die Filialleitung während der Vertretungszeit stets erreichbar sein.

Honorar später

Die Anhebung des Fixums kann laut BMG erst später kommen: „Vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation muss die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahme momentan zurückgestellt werden.“ Allerdings seien bereits andere Verbesserungen im Vergütungsbereich vorgesehen, etwa durch die Wiederermöglichung handelsüblicher Skonti sowie die Einführung einer Verhandlungslösung und die Verdoppelung der Nacht- und Notdienstzuschläge.

Verweis auf Kassenfinanzen

Abgelehnt wurde auch der Versorgungszuschlag, den die Länder zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Apothekenstruktur sowie zur Sicherstellung einer hochwertigen pharmazeutischen Versorgung in Deutschland gefordert hatten. Die geplante Verhandlungslösung habe dem Grunde nach denselben Zweck einer dynamischen und unter Beteiligung der Apothekerschaft erfolgenden Vergütungsanpassung. Zwar ermögliche der Vorschlag des Bundesrates eine Verhandlungslösung ohne eine jährliche Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung. Allerdings gewährleiste der Erlass durch den Verordnungsgeber die notwendige Abwägung der relevanten Aspekte, „insbesondere auch die Wahrung der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Ein klares Nein gab es auch zum Grundkostenzuschuss – ein Honorar für die Abgabe der ersten 20.000 Packungen. Die Einführung eines zusätzlichen Vergütungsbausteins würde die bestehende Vergütungsstruktur der Arzneimittelpreisverordnung verkomplizieren und wäre mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden, so die Bundesregierung. Die nahezu Verdopplung der Nacht- und Notdienstzuschläge wurde in der Verbändeanhörung als „zielgerichtete und wirksame Maßnahme bewertet, da es unmittelbar an tatsächlich erbrachte, versorgungsrelevante Leistungen anknüpft und insbesondere Apotheken mit überdurchschnittlicher Notdienstbelastung in ländlichen Regionen zugutekommt“.

Zweigapotheken bleiben als Ausnahme

Außerdem hält die Bundesregierung daran fest, dass Zweigapotheken in ländlichen Regionen mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung Versorgungslücken in abgelegenen Orten oder Ortsteilen leichter eröffnen können. Sie sollen dennoch die Ausnahme, nicht die Regel bilden. Dies werde durch die Merkmale des abgelegenen Ortes oder Ortsteils und der eingeschränkten Arzneimittelversorgung sichergestellt. Mit der Konkretisierung des Begriffs „abgelegen“ soll den zuständigen Behörden mehr Rechtssicherheit durch klare Kriterien gegeben werden bei weiterhin bestehendem Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Die Pflicht zur Benennung eines Verwalters kann das BMG nicht nachvollziehen.

Notapotheken sollen nicht erst nach sechs Monaten, sondern schon bei Ankündigung einer Schließung eröffnet werden und dann einen Bestandsschutz von zehn Jahren haben. Diesen Vorschlag will das BMG prüfen. Auch ein befristetes Abweichen von den Standards im Fall von Naturereignissen, Stromausfällen oder Evakuierungen soll ins Auge gefasst werden.

Geteilte Filialleitung

Angenommen wurde die Forderung, dass bei geteilter Filialleitung die Verantwortungsbereiche zwingend abzugrenzen sind und dass dies der Behörde anzuzeigen ist.

Weitere Vorschläge in Prüfung

Geprüft werden soll der Vorschlag, die regelmäßige Anpassung der Preise bei Rezepturen dahingehend zu erweitern, dass beide Verhandlungspartner einseitig die Schiedsstelle anrufen können. Dies hatten die Länder für notwendig erachtet, um eine Abkopplung der Preise von der allgemeinen Preisentwicklung zu verhindern und um ein Gleichgewicht zwischen den Verhandlungspartnern herzustellen.

Auch ein Verbot von Misch-OHG soll geprüft werden. Laut Bundesrat sollte im Apothekengesetz eindeutig festgelegt werden, dass Filialapotheken ausschließlich von demselben Rechtsträger betrieben werden dürfen, der auch Inhaber der Hauptapotheke ist, und dass der Betrieb einer Filialapotheke durch eine Personengesellschaft (üblicherweise offene Handelsgesellschaft, OHG) unzulässig ist, sofern die Hauptapotheke nicht ebenfalls von derselben Personengesellschaft betrieben wird.

Prüfen will das BMG schließlich auch, ob bei Verdacht auf Rezeptfälschung der Datenschutz gelockert werden kann.

Ablehnung von Teildienst-Vergütung

Abgelehnt hat das BMG die Forderung nach einer Vergütung von Teildiensten, die nach 22 Uhr durchgeführt werden. Auch die Öffnung von Krankenhausapotheken als Lohnhersteller für alle Parenteralia will das BMG nicht, genauso wie pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) durch Klinikapotheken.

Neue Vorgaben für die Logistiker von Versandapotheken sowie die Unternehmensliste lehnt das BMG ab. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Länderliste zu streichen und den Versandhandel aus dem EU-Ausland rechtlich auf neue Füße zu stellen: So sollten die Versender dazu verpflichtet werden, ihre Versanderlaubnis in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beizubringen. Bei Verstößen hätten diese dann gesperrt werden können, bis sie einen entsprechenden Nachweis erbringen. BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller hatte sich im APOTHEKE LIVE dazu skeptisch geäußert.

Abgelehnt wurden außerdem:

  • neue pDL: kontinuierliche Pflege des elektronischen Medikationsplans inklusive AMTS-Check
  • Arztvorbehalt bei bestimmten pDL
  • Klarstellung, dass Rx-Abgabe ohne Rezept nur in öffentlicher Apotheke erfolgen darf
  • Klarstellung, dass die Rx-Abgabe nicht für Cannabinoide gilt
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