Termin im BMG

Anhörung: Abda ohne Apotheker

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Berlin -

Zur heutigen Verbändeanhörung zur Apothekenreform ist auch die Abda ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingeladen. Der Termin wird auch in diesem Jahr von der Geschäftsstelle besetzt; apothekerliche Expertise wird auf dieser Seite nicht am Tisch sitzen. 

Abda-Präsident Thomas Preis wird nicht an der Anhörung teilnehmen, denn zeitgleich findet heute in Düsseldorf der OTC-Gipfel des Apothekerverbands Nordrhein statt. Immerhin wird es dort aus aktuellem Anlass auch um die Apothekenreform gehen: Kurzfristig wurde das Programm geändert; Preis diskutiert mit Professor Dr. Uwe May über die ökonomischen Folgen des Reformvorhabens.

Auch Abda-Vize Dr. Ina Lucas ist nicht bei der Anhörung im BMG dabei, denn auch diesmal wird das Hauptamt den Termin besetzen. Auf Nachfrage gibt es dazu keine Angabe: „Zur personellen Beteiligung von Abda-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Anhörungen äußern wir uns nicht.“

Bei der Anhörung zur letzten geplanten Apothekenreform waren Lutz Tisch, Geschäftsführer Recht, und Dr. Eckart Bauer, Abteilungsleiter Wirtschaft und Soziales, dabei. Damals wurde die Abda laut Gesprächsteilnehmern auch nur wenig befragt; stattdessen gingen die Fragen von Abteilungsleiter Thomas Müller an andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Apotheker werden trotzdem mit am Tisch sitzen: Daniela Hänel von der Freien Apothekerschaft ist bei der Anhörung dabei, genauso wie Dirk Vongehr vom Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) und Dr. Stephan Hartmann vom Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK).

Eingeladen wurden für die Apothekerschaft außerdem:

  • Adexa
  • Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (Adka)
  • Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA)
  • Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta)
  • Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA)
  • Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (Adas)
  • Bundesverband der Rezeptur-Herstellerbetriebe (BRH)
  • Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD)
  • Verband der europäischen Online-Apotheken (EAEP)
  • Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA)

Mit dabei sind auch diverse Ärzteverbände, Patientenvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie der Großhandelsverband Phagro. Für die Industrie sind Pharma Deutschland, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Pro Generika, der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sowie Die Arzneimittel-Importeure dabei.

Seitens der Krankenkassen sind geladen AOK Bundesverband, BKK Dachverband, GKV-Spitzenverband, IKK Verband, Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Außerdem sind Pflegeverbände sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände dabei, denn mit dem Gesetz soll auch § 38 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert werden. Dabei geht es um „Wasser für menschlichen Gebrauch“; konkret soll die Umsetzung von EU-Vorschriften zur Festlegung von allgemeinen Mindesthygieneanforderungen an Trinkwasserkontaktmaterialien und mit Vorschriften zur Prüfung, zur Konformitätsbewertung und zur Kennzeichnung von entsprechenden Produkten vorbereitet werden.

Für die Anhörung sind ab 10 Uhr insgesamt zwei Stunden vorgesehen. Pro Verband steht wie üblich nur ein Platz zur Verfügung, teilnehmen darf nur, wer von den Referaten 121 (Grundsatzfragen Apothekengesetz, Pharmaberufe, Apothekenbetrieb) und 115 (Grundsatzfragen der Arzneimittelversorgung in der GKV) eingeladen wurde und sich rechtzeitig zurückgemeldet hat. Parallel haben die Verbände die Möglichkeit, bis 7. November eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese sollen nach einem Beschluss der Bundesregierung veröffentlicht werden.

„Mit dem Regelungspaket sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken verbessert werden, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiterhin zu erhalten“, schreibt das BMG zum Vorhaben. „Dazu erfolgen Anpassungen in der Honorierung von Apotheken. Zudem wird Bürokratie abgebaut und die Eigenverantwortung von Apotheken-inhaberinnen und -inhabern gestärkt. Geänderten Versorgungsbedarfen und -strukturen vor Ort wird Rechnung getragen; dabei wird die pharmazeutische Expertise noch besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt, beispielsweise in der Prävention.“

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