Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stößt mit Plänen für eine Abgabe bestimmter Medikamente in Apotheken auch ohne ärztliches Rezept auf Protest. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte: „Medikamente sind keine Bonbons!“ Ein Arzt würde diese Patienten gar nicht zu Gesicht bekommen. „Das kann Leib und Leben der Menschen gefährden!“
Arzneimittel sollten gezielt zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden, die nur Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und therapieren könnten. Apothekerinnen und Apotheker seien dafür nicht ausgebildet, heißt es in einer Erklärung der KBV und der 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Laut den Plänen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sollen Apotheker:innen unter anderem auch bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben können – etwa an chronisch Kranke bei dringendem Bedarf und einer bekannten Langzeitanwendung. Auch bei unkomplizierten Erkrankungen wie einem einfachen Harnwegsinfekt solle dies möglich werden.
„Der Vorschlag, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Verordnung durch Ärztinnen und Ärzten von Apotheken abgeben zu lassen, stellt gleich in mehrfacher Hinsicht einen gefährlichen Irrweg dar. Heute ist der Tag der Patientensicherheit. Da ist es geradezu ein Hohn, wenn das BMG ernsthaft vorhat, dass Apotheken Medikamente eigenständig verschreiben und auch gleich an Patienten abgeben können.“
Außerdem verstoße das Vorhaben gegen geltendes Recht, das bewusst die Trennung von Verordnung und Abgabe eines Arzneimittels vorsehe. KBV-Vorständin Dr. Sybille Steiner betonte bei einer Podiumsdiskussion auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) zeitgleich mit der KBV-Erklärung, dass sie davon ausgeht, dass sich Apotheker:innen aus wirtschaftlichen Gründen für teurere Arzneimittel entscheiden würden.
„Wir fordern die Politik dazu auf, diese Pläne sofort ad acta zu legen. Sie entlasten in keiner Weise – wie in den BMG-Plänen behauptet – die Arztpraxen. Stattdessen gefährden sie die Patientensicherheit und treiben die Kosten in der GKV in die Höhe. Wir warnen hier – im wortwörtlichen Sinne – vehement vor den Nebenwirkungen und appellieren gleichzeitig an die Apothekerinnen und Apotheker vor Ort, auf ihre Interessensvertretungen einzuwirken. Denn wir alle sollten die Aufgaben wahrnehmen, für die wir originär qualifiziert sind, und zusammenarbeiten mit dem Ziel einer guten und umfassenden Versorgung der Patientinnen und Patienten.“
Der Abda-Präsident Thomas Preis betonte: „Die Verordnung muss dem Arzt vorbehalten bleiben. Auch die Verschreibungspflicht darf nicht ausgehebelt werden.“ Er begrüßte aber zugleich die Ministeriumspläne, die Versorgungskompetenzen der Apotheken zu erweitern. „Ein Mückenstich oder ein wunder Po beim Kind müssen nicht zwangsläufig zu einem Besuch beim Kinderarzt führen.“ Die Beratung in der Apotheke helfe bei leichten Erkrankungen und könne so auch die Ärzteschaft entlasten.
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