Wie die AOK Nordost mitteilt, enden die GKV-weit ausgeschriebenen Zytostatika-Verträge zum 30. April. Die Kasse hat daher Open-House-Verträge ausgeschrieben.
Weil die AOK Nordost Anschlussverträge für parenterale Zytostatika-Zubereitungen sicherstellen will, wurden Anfang Februar neue Open-House-Verträge ausgeschrieben. Diese sollen zum 1. Mai in Kraft treten. Ende März will die Kasse über die neuen Vertragspartner informieren. Zudem können den nicht exklusiven Rabattverträgen fortlaufend weitere Partner beitreten. Hinzukommt, dass die neuen Rabattvereinbarungen voraussichtlich auf die AOKen beschränkt sein werden.
Zytostatika-Rabattverträge nach § 130 Absatz 8c Sozialgesetzbuch (SGB) V werden von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen für die jeweilige KV-Region abgeschlossen. Der Standort der Apotheke ist entscheidend, welcher regionale Rabattvertrag Gültigkeit hat. Die geschlossenen Verträge beziehen sich auf die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patient:innen.
Dabei werden mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die verwendeten Fertigarzneimittel vereinbart. Diese Vereinbarungen müssen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich geschlossen werden und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten zu berücksichtigen.
Der DAV hat die Hilfstaxe zum 31. März gekündigt, weil der GKV-Spitzenverband keine Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitspreise gezeigt hatte und die Verhandlungen somit gescheitert waren. „Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen“, sagt der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. Das Ziel: faire Arbeitspreise für die Herstellung von Spezialrezepturen zur parenteralen Anwendung. Damit sei der Weg frei für ein sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren.
APOTHEKE ADHOC Debatte