Rezepturabrechnung

Zytoapotheken fordern Nachzahlungen

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Eigentlich wollten die Zytoapotheken bei Privatpatienten künftig direkt mit der Krankenversicherung abrechnen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Doch die Forderung blieb im Gesetzgebungsverfahren unberücksichtigt, und jetzt gibt es neue Streitigkeiten: Mehrere Apotheken haben von Patienten oder ihren Hinterbliebenen Nachzahlungen für bereits abgerechnete Rezepturen gefordert. Bei der PKV hat man dafür wenig Verständnis.

Bis Juni vergangenen Jahres konnten die Apotheken bei Rezepturen für Privatversicherte bis zu 90 Prozent Zuschlag nehmen, danach wurde auf eine Pauschale von 70 Euro umgestellt. Nicht immer wurde die alte Spanne auch ausgeschöpft: So haben einige Apotheken bei bestimmten Rezepturen zum Teil nur 30 Prozent Aufschlag berechnet.

Nun haben die Apotheken die Rechnungen offenbar wieder hervorgeholt und die Patienten aufgefordert, die Differenz zu zahlen. Man habe seinerzeit versehentlich einen zu niedrigen Betrag angesetzt, heißt es in den Rechnungen. Die geforderten Summen sind beachtlich: Dem PKV-Verband liegen Rechnungen von vier Apotheken vor, in denen Beträge von 8.000 bis 37.000 Euro genannt sind. Eine Apotheke fordert mindestens von 17 Patienten Nachzahlungen.

Die Versicherer reagieren mit Unverständnis auf die angestrengten Nachzahlung: „Wenn eine Apotheke sich bewusst dazu entschieden hat, nicht 90 Prozent Aufschlag, sondern angemessene Preise zu berechnen, ist der Kaufvertrag so zustande gekommen. Jetzt die Hinterbliebenen zu belasten, ist in höchster Weise fragwürdig“, so ein Sprecher des PKV-Verbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Selbst wenn sich die Apotheke tatsächlich verrechnet hatte, sind die Nachforderungen nach Ansicht der PKV rechtlich unbegründet. Die Apotheke habe in diesem Fall lediglich Anspruch darauf, das Medikament zurückzufordern. Da die Rezepturen allerdings schon verbraucht sind, gibt es diese Möglichkeit in der Praxis nicht.


Beim Verband zytostatikaherstellender Apotheker (VZA) hält man die Forderungen für berechtigt. „Die Apotheken fordern nur ein, was ihnen auch damals schon zustand“, so VZA-Präsident Peter Eberwein. Bis zu drei Jahre könnten Rechnungen korrigiert werden. Allerdings handele es sich um Ausnahmefälle.

Eberwein sieht in den Nachforderungen eine Reaktion auf Retaxationen. Demnach hatten die Privatversicherer Rückforderungen gestellt, weil Apotheken nach der Umstellung auf den Fixzuschlag in Höhe von 70 Euro pro Zytorezeptur im Juli 2009 noch nach dem alten System abgerechnet hatten. „Die Forderungen der Apotheken sind genauso berechtigt wie die Forderungen der PKV“, so Eberwein. Eine Apotheke habe sich in einem Vergleich bereits mit dem Versicherer geeinigt.

Der PKV-Verband rät den Patienten, die Rechnungen zunächst nicht zu bezahlen und sich stattdessen an ihren Versicherer zu wenden. Das Unternehmen könne sich dann stellvertretend mit der Apotheke auseinandersetzen.

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