Kulanzregelung

Übergangsfrist beendet: BIG zahlt für Wundversorgung

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Berlin -

Die BIG direkt gesund setzt ein Signal für die Versorgungssicherheit mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Die Kasse versichert, dass es keine Regresse geben wird und die Kosten trotz Ende der Übergangsfrist übernommen werden.

Seit dem Wegfall der Übergangsfrist zum 2. Dezember sind therapeutische Wundprodukte von der Erstattung ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem metallbeschichtete, teilweise silberhaltige und antimikrobielle Wundauflagen, aber auch halbfeste bis flüssige Zubereitungen, beispielsweise Hydrogele, Lösungen oder Emulsionen.

Doch die BIG direkt gesund hat eine Kulanzregelung beschlossen. „Wir wollen, dass unsere Versicherten ihre Wundversorgung zuverlässig fortführen können – ohne dass Ärztinnen und Ärzte ein Regressrisiko befürchten müssen“, sagt Norbert Fina, Geschäftsbereichsleiter des Landesverbandes Berlin der BIG direkt gesund. „Damit setzen wir ein deutliches Signal für Versorgungssicherheit und Verlässlichkeit.“ Patient:innen sollen keine Nachteile durch politische Entscheidungen hinnehmen müssen.

Die Kasse setzt wie bereits im Vorjahr auf eine freiwillige Kulanzregelung. Betroffene Versicherte erhalten weiterhin Zugang zu den notwendigen Wundprodukten, selbst wenn die gesetzliche Regelung zur Verlängerung der Übergangsfrist derzeit ausgesetzt ist.

Eigentlich sollte die Übergangsfrist über das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine Verlängerung der Erstattung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bis Ende 2026 erreichen. Obwohl das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollte, rief der Bundesrat am 21. November den Vermittlungsausschuss an. Auslöser ist die im Gesetz enthaltene Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel bei Krankenhausvergütungen.

Der Entwurf enthält eine Regelung, dass die Verlängerung rückwirkend zum 2. Dezember wirksam werden lässt, und zwar auch dann, wenn die Gesamtregelung später in Kraft tritt. Damit wäre der rückwirkende Anspruch der Versicherten bereits rechtlich abgesichert, so die BIG.

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