Krankenkasse kürzt rigoros

Retax: „Wegen Aut-idem-Kreuz 400 Euro weg“

, Uhr
Berlin -

Eine Inhaberin soll auf knapp 400 Euro sitzenbleiben. Der Grund: Die Abgabe eines Betäubungsmittels führte wegen eines Aut-Idem-Kreuzes zu massiven Mehrkosten für die Patientin. Die Krankenkasse verweigerte die Erstattung und kürzte den Abrechnungsbetrag auf Null.

In der Stadt-Apotheke im brandenburgischen Müncheberg wurde im vergangenen Jahr eine Verordnung über Palexia 250 mg 50 Stück vorgelegt. „Auf dem Rezept war Aut-idem angekreuzt“, erklärt Inhaberin Isabel Sewerin.

Geänderter Festbetrag

Im Laufe des Jahres sei der Festbetrag des Arzneimittels gesenkt worden. „Somit kamen Mehrkosten auf die Patientin zu“, so Sewerin. Die betroffene Dame hätte knapp 380 Euro aus der eigenen Tasche zahlen müssen. „Sie bekommt das Medikament regelmäßig und hatte noch nie einen solch hohen Betrag übernehmen müssen“, so die Inhaberin. Die Patientin sei bei der IKK classic versichert.

„Da es zu dem verordneten Betäubungsmittel Rabattverträge gab, sind wir davon ausgegangen, dass wir die Mehrkosten der Krankenkasse in Rechnung stellen können.“ Zudem seien zum Abgabezeitpunkt weder Importe noch Generika lieferbar gewesen, so Sewerin.

Regress über knapp 400 Euro

Dass die Mehrkosten von der Kasse nicht übernommen werden, musste sie kürzlich feststellen. „Wir haben nun die Retaxation über fast 400 Euro erhalten“, erklärt sie. „Weil ein Aut-idem-Kreuz gesetzt war, wurde der Paragraf, der die Abrechnung möglich gemacht hätte, entkräftet.“ Der Teufel stecke eben häufig im Detail, betont sie.

Bei einem mit Aut-idem-Kreuz verordneten Präparat darf dieses nicht getauscht werden. Bei einer Überschreitung des Festbetrags muss der Patient die Mehrkosten in der Regel selbst tragen, zusätzlich zur Zuzahlung. Auch Befreite müssen diese Kosten übernehmen. Ein Austausch auf günstigere Rabattartikel ist durch das Kreuz untersagt.

Die IKK classic schreibt zu den Korrekturgründen: „Grundlage dieser Beanstandungen sind u.a. die Verträge gemäß § 127 Abs. Abs. SGB V, der Rahmenvertrag nach § 129 und § 129a SGB V sowie die auf Landesebene geschlossenen Arzneiversorgungs- bzw. Arzneilieferverträge sowie Hilfsmittelversorgungs- bzw. Hilfsmittellieferverträge.“

Kammer prüfte den Fall

Sewerin wandte sich mit dem Fall auch an den Apothekerverband, der die Retaxation ebenfalls prüfte. „Durch das Aut-idem-Kreuz sind die Rabattvertragspartner im vorliegenden Fall grundsätzlich ausgeschlossen“, so der Verband. Bei der Abgabe nach Rahmenvertrag kämen zwei Regelungen zum Tragen: Sortiere man die Preise nach Abzug des Herstellerrabattes, sehe man, dass Palexia von Grünenthal mit 71,11 Euro das preisgünstigste Arzneimittel sei, so das Fazit. Inzwischen sei jedoch im Rahmenvertrag ergänzt worden, dass an den Patienten von den zur Abgabe in Frage kommenden Arzneimitteln jeweils das mit den geringsten Mehrkosten abzugeben sei.

Eine Sonder-PZN sei demnach nicht erforderlich, da „einerseits die Möglichkeit der Rabattvertragsbelieferung durch das Kreuz ausgeschlossen ist“ und „andererseits mit dem Original ja vertragskonform das preisgünstigste Arzneimittel beliefert wurde“. Die Retax war laut Verband dadurch „leider in der Höhe korrekt“, da die Mehrkosten hier aufgrund fehlender Rabattvertragsverpflichtung nicht von der Kasse übernommen werden müssten.

Kreuz aufheben

Der oder die Verschreibende hätte in dem Fall das Kreuz aufheben müssen, damit die Patientin das Medikament erhalten und die Mehrkosten in Rechnung stellen könne. „Wir hätten das Rezept ändern lassen müssen“, so Sewerin. „Das ist für mich ein spezieller Fall mit einem rechtlichen Fallstrick.“ Gegen die Retaxation reichte Sewerin bereits Einspruch ein. „Dieser wurde abgelehnt.“

Es passiere häufiger, dass Patienten „aus allen Wolken fallen“, wenn Festbeträge geändert würden und dadurch Mehrkosten entstünden. „Die Menschen reagieren unterschiedlich darauf“, so Sewerin. „Manche nehmen Nebenwirkungen von Generika lieber in Kauf als hohe Mehrkosten zu zahlen.“

Fälschungen und Fehlbeträge

Es sei nicht der einzige Retax-Fall, der sie aktuell beschäftige. „Wir hatten kürzlich erst wieder zwei Fälschungen über Ozempic und Mounjaro. Beide Rezepte waren täuschend echt, es gab den Arzt und alles andere passte“, schildert Sewerin. „Im Endeffekt ist es dann in der Abrechnung aufgefallen, weil der Patient nicht bei der angegebenen Kasse versichert war. Somit sind für uns etwa 500 Euro verloren.“

Die Fehlbeträge seien ärgerlich, so Sewerin. „Vor allem weil wir so einen hohen Durchlauf an Rezepten haben, dass man solche Spitzfindigkeiten schwer überblicken kann. Manchmal fühlt man sich bei der Rezeptbelieferung wie auf einem Drahtseil.“

Weil eine Apotheke im Ort schließen musste, stemmt sie seither die Versorgung von etwa 7000 Einwohner:innen. „Wir beschweren uns nicht über die Situation an sich, aber Retaxationen wegen Rezeptfälschungen oder Aut-idem-Kreuzen machen es einem im Geschäftsalltag nicht leichter“, so Sewerin.

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz