Notfallkontrazeptiva

Vorbereitet auf EllaOne

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Berlin -

In wenigen Tagen soll mit EllaOne (Ulipristal) das erste Notfallkontrazeptivum aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Trotz aller Diskussionen um Erstattungsfähigkeit, Beratung sowie Versand- und Werbeverbot fühlen sich die Apotheker größtenteils gut auf den OTC-Switch vorbereitet. In einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC zeigten sich 60 Prozent der Teilnehmer optimistisch.

EllaOne sei schließlich ein ganz normales OTC-Präparat, finden 17 Prozent. Sie machen sich keine Sorgen um den Switch. Ein paar Zweifel haben 43 Prozent, die sich allerdings prinzipiell auch gut vorbereitet fühlen. Sie sind überzeugt, dass sich die Details schon finden werden.

Nicht ganz so optimistisch sind 24 Prozent der Teilnehmer: Sie haben noch einige offene Fragen und fühlen sich kaum gewappnet. Weitere 16 Prozent meinen, der OTC-Switch hätte insgesamt mehr Vorlauf gebraucht. An der Umfragen nahmen am 9. und 10. März 2015 insgesamt 265 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Derweil beginnt mit der Veröffentlichung des Rückrufs für die Rx-Packungen bereits der Austausch. Hersteller HRA Pharma teilte über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mit, dass zum 15. März alle als „verschreibungspflichtig“ gekennzeichneten Packungen aus dem Markt zurückgerufen würden. Apotheker sollen ihre Lagerbestände überprüfen und alle Rx-Packungen an den Großhandel zurücksenden.

In der Mitteilung beruft sich HRA auf die Entscheidung der EU-Kommission, die EllaOne am 7. Januar aus der Rezeptpflicht entlassen hatte. „Das Präparat wird ab dem Stichtag 15. März 2015 zukünftig mit dem Abgabestatus 'apothekenpflichtig' in den Verkehr gebracht“, teilt HRA mit. Für die OTC-Variante hat der Hersteller ein neues Design entwickelt.

Die Reimporteure CC Pharma, Kohlpharma und Pharma Gerke schließen sich dem Rückruf an. Während letztere um Rücksendung der Ware bitten und das Porto erstatten wollen, bietet CC Pharma eine kostenlose Abholung an.

Der Bundesrat hatte am 6. März einer Änderung der Arzneimittelverschreibungspflicht (AMVV) zugestimmt und Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel und EllaOne aus der Rezeptpflicht entlassen. Außerdem haben die Ländervertreter ein Versandverbot für die „Pille danach“ beschlossen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Dann könnte sie am Tag ihrer Verkündung in Kraft treten. Geplant ist diese für spätestens den 13. März.

Für die Levonorgestrel-Präparate müssen dann zunächst Änderungsanzeigen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht werden. Erst dann können die Arzneimittel als OTC vermarktet werden. Daher wird es zunächst nur EllaOne rezeptfrei geben.

Der Bundestag hatte bereits am 26. Februar entschieden, dass die Präparate für Frauen unter 20 Jahren auf Rezept weiterhin erstattungsfähig bleiben und nicht für Notfallkontrazeptiva geworben werden darf. Diesen Regelungen muss zunächst der Bundesrat zustimmen, voraussichtlich in seiner Sitzung am 27. März.

Das Werbeverbot soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, die Erstattungsregelung soll rückwirkend zum 1. März gelten. Bis dahin haben sich die Apotheker mit dem GKV-Spitzenverband darauf verständigt, das Sachleistungsprinzip beizubehalten. Wenn also eine Frau unter 20 Jahren mit einem Rezept über die „Pille danach“ kommt, können Apotheker dieses wie bisher und künftig bei den Krankenkassen abrechnen.

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