Raucherentwöhnung

Nikotinersatz auf Rezept: Das gilt

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Berlin -

Seit August werden Nikotinersatzpräparate zur Raucherentwöhnung von den Kassen erstattet. Drei Monate dauert die Therapie, dann ist für drei Jahre Schluss. 

Bislang waren Arzneimittel zur Tabakentwöhnung sogenannte Lifestyle-Arzneimittel, die nicht von den Kassen erstattet wurden. Doch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Mai eine neue Regelung zur Erstattung der Tabakentwöhnung beschlossen und die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) – § 14a und Anlage IIa: Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung – entsprechend angepasst. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die neue Regelung in Kraft getreten.

Demnach sind Nicotin- und Vareniclin-haltige Präparate erstattungsfähig und können zulasten der Kassen verordnet werden. Eine Kombination der beiden Wirkstoffe ist jedoch von der Erstattung ausgeschlossen.

Wer hat Anspruch?

Raucher:innen, bei denen eine starke Abhängigkeit vorliegt, haben Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung. Die Abhängigkeit ist ärztlich nachzuweisen. Dies ist beispielsweise über den sogenannten Fagerström-Test möglich. Aber auch Versicherte mit Grunderkrankungen und starker Abhängigkeit, die trotz Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht mit dem Rauchen aufhören, können von der Gesetzesänderung profitieren.

Zudem müssen die Patient:innen an evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung teilnehmen. Dies ist sowohl digital als auch in Präsenz möglich.

Welche Präparate werden erstattet?

Die ausnahmsweise zur Tabakentwöhnung verordnungsfähigen Arzneimittel sind in Anlage IIa aufgeführt. Gelistet sind Nicotin und Vareniclin. Demnach werden alle marktverfügbaren Arzneimittel in sämtlichen Wirkstärken erstattet. Arzneimittel mit den Wirkstoffen Bupropion und Cytisin sind nicht erfasst und gehören somit nicht zum Leistungskatalog.

Was sonst noch gilt

Der Rauchstopp dauert drei Monate. Haben die Patient:innen dem Glimmstängel nach dem Zeitraum noch nicht abgeschworen oder werden wieder rückfällig und die Raucherentwöhnung verlief nicht erfolgreich, zahlt die Kasse erst wieder nach drei Jahren.

Die Wirkstoffe

Vareniclin ist zur Raucherentwöhnung bei Erwachsenen zugelassen und wird zweimal täglich eingenommen. Der Wirkstoff blockiert Nikotin, um die positiven Verstärkungseffekte des Rauchens zu verringern. Außerdem werden die belohnenden und verstärkenden Effekte des Rauchens reduziert, indem es die Bindung von Nikotin an die α4β2 neuronalen nikotinergen Acetylcholinrezeptoren verhindert. Unter Vareniclin wird zwar Dopamin freigesetzt, aber in geringerem Maße als bei Nikotin. Diese partielle Agonistenaktivität am α4β2-Nikotinrezeptor kann dazu beitragen, die Symptome des Verlangens und des Entzuges zu lindern.

Wird dem Körper Nikotin entzogen, reagiert der mit Unruhe, Reizbarkeit, Schlafstörungen und Heißhunger. Die Entzugserscheinungen können durch Nikotinersatzpräparate gemindert werden. Nikotin-haltige Pflaster, Kaugummis, Lutschtabletten, Inhaler und Sprays können Entzugserscheinungen mindern und den Rauchstopp erleichtern. Welches Produkt das richtige ist, ist individuell und hängt von den Rauchgewohnheiten ab. Pflaster und Co. führen dem Körper zwar Nikotin zu, allerdings werden nur geringe Plasmakonzentrationen erreicht – aber die Wirkung hält länger an. Welches Nikotinersatzpräparat passt, ist von den individuellen Rauchgewohnheiten abhängig.

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