Die Apotheken sind am Limit und protestieren für mehr Gehalt. Am 23. März soll der Politik gezeigt werden, dass die Betriebe geschlossen zusammenhalten. In vier Städten findet eine zentrale Kundgebung um die Mittagszeit statt – um die Versorgung kümmern sich die Notdienstapotheken, während viele andere schließen. Die Notdienstgebühr dürfen diese jedoch nicht einfordern.
Die Apothekenteams informieren ihre Kundschaft bereits rege über den Protesttag am kommenden Montag. Viele Betriebe schließen und verweisen für Notfälle auf die notdiensthabenden Kolleginnen und Kollegen. Rund 1100 Apotheken haben laut Abda-Zahlen auf jeden Fall geöffnet. Denn die Notdienstapotheken sind auch tagsüber zur Dienstbereitschaft verpflichtet, die stationäre Apotheke soll rund um die Uhr erreichbar sein.
Die Notdienstgebühr darf aber nur zu bestimmten Zeiten erhoben werden. Tagsüber, wenn die Kolleginnen und Kollegen schließen, gibt es den Zusatz nicht. An Wochentagen darf die Gebühr von 20 bis 6 Uhr aufgeschlagen werden. An Sonn- und Feiertagen kann sie den ganzen Tag, also von Mitternacht bis 0 Uhr, fällig werden.
Apotheken können die Gebühr in Höhe von 2,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Inanspruchnahme des Notdienstes berechnen. Die Krankenkasse übernimmt diese Gebühr für die Versicherten, wenn der Arzt bei Rezeptausstellung das Feld „noctu“ angekreuzt hat. Bei rund 1,3 Millionen Packungen konnten Versicherte laut Abda diese Gebührenbefreiung im Jahr 2024 in Anspruch nehmen.
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