Apothekenbetriebsordnung

BMG kommt Apotheken entgegen

, Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nach Gesprächen mit den Apothekerverbänden noch einmal über die geplante Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nachdenken. Bei der fünfstündigen „informellen Erörterung“ im BMG in Bonn konnten Beteiligten zufolge alle Argumente „in konstruktiver Atmosphäre“ ausgetauscht und einige Missverständnisse ausgeräumt werden.

So stellte das BMG klar, dass das Nachtdienstzimmer weiterhin zur Fläche von mindestens 110 Quadratmetern dazu gezählt werden darf, solange es zur Raumeinheit gehört. Externe Räume sollen jedoch nicht mehr gelten, damit nicht mit übertrieben großen Nachtdienstzimmern die Mindestfläche erreicht wird. Im offiziellen Entwurf der Novelle soll der Passus nun klarer formuliert werden.

Auch in puncto Anwesenheitspflicht soll ein Missbrauch durch verschärfte Pflichten des Apothekenleiters unterbunden werden. Aufsichtsbehörden hatten demnach in vielen Fällen zu lange Abwesenheiten festgestellt. Die Beschränkung der meldefreien Abwesenheit auf wenige Tage soll Verstöße justiziabel machen. Ob es tatsächlich bei lediglich drei erlaubten Fehltagen bleibt, ist offen geblieben. Offenbar ist die Zeitspanne noch diskutabel.

Die Vorschrift, dass PTA künftig alle Rezepte vor der Abgabe vorzeigen müssen, lehnten alle Verbände ab. Auch gegen die Rücknahme von bereits abgegebenen Arzneimitteln stellten sich die Apotheker. Das BMG hatte sich offenbar angesichts der Debatten um Arzneimittelverschwendung eher politisch motiviert zu diesem Schritt entschlossen. In der Umsetzung könnte die Änderung Beobachtern zufolge ohne praktische Relevanz bleiben, indem die Vorgaben für die Kontrolle streng angelegt werden.

An der eindeutigen Abgrenzung der Rezeptur will das BMG dagegen offenbar festhalten. Das Ministerium habe damit eine langjährige Forderung der Aufsichtsbehörden aufgegriffen, heißt es. Demnach sollen am Rezepturarbeitsplatz künftig nur noch keimarme Darreichungsformen hergestellt werden dürfen. Als Alternative zu baulichen Veränderungen wurde der Einsatz von Sterilwerkbänken diskutiert. Tee soll nach Willen des BMG künftig nicht mehr in der Rezeptur abgefüllt werden. Ein extra Raum brauchen die Apotheken nicht, anscheinend soll eine Teeecke ausreichen.

Auch beim Thema Beratung könnten die Konsequenzen der Novelle weniger gravierend sein als befürchtet: Zwar will das BMG, dass persönliche Gespräche künftig nicht mehr von anderen Personen mitgehört werden können. Allerdings sollen auch organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Abstandhalter oder Barrieren auf dem HV-Tisch ausreichen. Ist absolute Diskretion erforderlich, muss es die Möglichkeit geben, in einen separaten Raum auszuweichen.

Im Produktangebot einer Apotheke sollen Arzneimittel künftig klar im Vordergrund stehen. Die strenge Begrenzung, wonach Nicht-Arzneimittel nur 30 Prozent der Gesamtoffizinfläche ausmachen dürfen, könnte allerdings noch gelockert werden, heißt es aus der Verhandlung.

Heftige Diskussionen gab es um die Frage, ob die Regeln der guten Herstellungspraxis (GMP) künftig auch für Apotheken gelten sollten. Bei der Verblisterung und der Zytostatikaherstellung verwiesen die Apotheker auf die bereits bestehenden Leitlinien der Bundesapothekerkammer. Das BMG stellte den Informationen zufolge in Aussicht, dass die strengen Industriemaßstäbe nicht komplett auf die Apotheken übertragen werden sollen.

Das BMG habe zudem signalisiert, dass der bisherige inoffizielle Entwurf keinen Entgültigkeitscharakter hat. Die Meinung der Fachleute soll nun noch in den offiziellen Entwurf einfließen. Die heutige Diskussion wird protokolliert. Anschließend haben die Verbände noch einen Monat lang Zeit, Hinweise einzubringen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte