Offener Leserbrief

Blisterzentrum an Jauch: „Ihre Werbung ist illegal“

, Uhr
Berlin -

Von Apothekeninhaber:innen habe der Fernsehmoderator Günther Jauch schon etliche Briefe erhalten, so Marcus Berz, Geschäftsführer des Blisterzentrums Blister Care. „Wir wenden uns nun als externe Dritte per offenem Brief an ihn.“ Jauch solle schleunigst seinen Werbepartnervertrag mit Shop Apotheke überdenken, denn klar sei: „Diese Werbung ist illegal“, so Berz.

Berz wundert sich, dass es immer noch möglich sei, weiter für 10-Euro-Gutscheine zu werben, so der Inhaber. Auf der Homepage von Shop Apotheke heißt es konkret: „Nur für kurze Zeit: Code Rezept2025 eingeben und bis zu 10 Euro auf jede E-Rezept-Bestellung sparen.“ Das sei seines Erachtens nun illegal. „Aber es wird fleißig weitergemacht.“ Dabei müsse sich Jauch doch bewusst sein, dass er seinem Ruf damit schädige, so Berz. „Er steht so aktiv in der Öffentlichkeit, dass er doch wissen muss, dass er gesetzeswidrig handelt.“ Die Kampagne mit dem Wer-wird-Millionär-Moderator soll noch bis Mitte Juli laufen. „Im Prinzip müsste diese sofort unterbrochen werden“, stellt Berz klar.

OLG Frankfurt untersagt Rx-Gutscheine

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat im Berufungsverfahren rechtskräftig entschieden, dass Versender keine 10-Euro-Gutscheine für die Einlösung von E-Rezepten anbieten dürfen. Solche Gutscheine gelten als „Geschenk von nicht geringem Wert“ und verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz, das lediglich Kleinigkeiten bis zu 1 Euro erlaubt, entschied das Gericht. „Das wissen wir doch eigentlich schon seit Jahren, dass die Geringfügigkeitsschwelle von einem Euro nicht überschritten werden darf“, so der Inhaber. „Das ist im Kern keine neue Erkenntnis und seit vielen Jahren gelebtes Recht.“

Um seinem Ärger Nachdruck zu verleihen, richtete er sich kürzlich per offenem Brief an Jauch. „Mit dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist nun rechtskräftig festgestellt worden, dass die Shop Apotheke unzulässige Werbung mit 10-Euro-Gutscheinen für die Einlösung von E-Rezepten betrieben hat“, beginnt er sein Anschreiben. „Das Gericht hat darin einen klaren Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (§ 7 HWG) gesehen“, heißt es weiter.

„Wollen Sie das weiter mittragen?“

Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, inwieweit Jauch als prominenter Werbepartner diese Vorgehensweise weiterhin mittragen möchten. „Ihr guter Name und öffentliches Bild werden im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell verwendet, das nun in einem rechtskräftigen Urteil als gesetzeswidrig eingestuft wurde“, gibt er in dem Brief zu bedenken. „Als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens tragen Sie eine besondere Verantwortung, insbesondere wenn Sie sich für ein Unternehmen stark machen, das in einem sensiblen Bereich wie der Arzneimittelversorgung tätig ist.“ Er fordert: „Es wäre ein starkes Zeichen von Ihnen, wenn Sie sich jetzt kritisch von dieser Werbeaktion distanzieren würden.“

Jauch unterstütze den Versandhandel von Arzneimitteln, der „nachweislich zur Schwächung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung“ beitrage, so der Inhaber. „Vor-Ort-Apotheken leisten täglich einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung – durch persönliche Beratung, die Herstellung individueller Rezepturen und die Versorgung im 24-Stunden-Notdienst“, heißt es im Brief weiter. „Das sind Bereiche, die den Versendern zu kostenintensiv und damit nicht lukrativ – jedoch wichtig für eine flächendeckende gute Gesundheitsversorgung Aller sind“, so der Inhaber. Er fügt hinzu: „Die Kunden der Vor-Ort-Apotheken werden noch am selben Tag durch den eigenen Botendienst beliefert – schneller geht es nicht.“

Zum Schluss wendet er sich mit einer eindringlichen Bitte an Jauch: „Viele Menschen in Deutschland verbinden mit Ihnen Integrität und Verantwortungsbewusstsein. Ich hoffe daher, dass Sie diese aktuelle Entwicklung zum Anlass nehmen, Ihre Zusammenarbeit mit der Shop Apotheke zu überdenken.“

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr aus Ressort
„Viele Apotheken prüfen Rezepte nicht sorgfältig“
Rezeptbetrug: Apothekerin kontert Bild
Neuordnung der Apothekenaufsicht
Verwaltungsvorschrift: QMS für Amtsapotheker