Für apothekenübliche Hilfsmittel zulasten der BIG direkt gesund ist kein Kostenvoranschlag nötig. Ist die Apotheke Vertragspartner, kann direkt abgerechnet werden. Dennoch erreichen die Kasse Kostenvoranschläge aus Apotheken. Der Grund: Eine falsche Information im Datensystem.
Die BIG direkt gesund hat Hilfsmittelverträge für apothekenübliche Hilfsmittel der Produktgruppen 01, 02, 03, 08, 10, 14, 15, 17, 20, 21, 25, 30, 99 geschlossen. Ein Kostenvoranschlag ist für die genannten Produktgruppen nicht nötig. Eine Abrechnung ist nach Vertragsbeitritt gemäß § 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V zum Vertragspreis möglich, wie die Kasse informiert. Der Beitritt ist kostenfrei und online möglich.
„Leider erhalten wir noch täglich viele Kostenvoranschläge, was auf Ihrer Seite unnötigen und vermeidbaren administrativen Aufwand und Kosten verursacht“, heißt es an die Apotheken. „Alle apothekenüblichen Hilfsmittel können zu den Vertragspreisen im Rahmen der Direktabrechnung genehmigungsfrei abgegeben werden.“
Die Kasse hat auch eine Erklärung dafür, warum die Apotheken Kostenvoranschläge stellen. „In Ihren Datensystemen werden bedauerlicherweise falsche Informationen zur Hilfsmittelabgabe an Kunden der BIG direkt gesund angezeigt. Wir haben den Deutschen Apothekerverband als 100-prozentigen Eigentümer des Abda-Datenverwaltungssystems seit 2018 bereits mehrfach hierüber erfolglos informiert.“
Darum wird die BIG direkt gesund jetzt aktiv und schreibt die Apotheken direkt an, um über die Vertrags- und Abgabesituation bei Hilfsmitteln zu informieren.