Fatma Balla arbeitet seit 2021 in Deutschland und wartet seit drei Jahren auf ihre Approbation. Doch statt der Urkunde erhielt sie Anfang 2025 eine polizeiliche Vorladung sowie ein Schreiben des Gerichts Darmstadt: Aufgrund einer Anzeige wegen Betrugsverdachts stand auch ein Berufsverbot im Raum. „Ich dachte, ich bin in einem Albtraum gefangen. Ich dachte, meine fünf Jahre Studium werden einfach durchgestrichen.“
Balla hat in Italien Pharmazie studiert, wollte jedoch die Hälfte ihres Praktischen Jahres (PJ) im Ausland verbringen und entschied sich daher, nach Deutschland zu kommen. „Danach habe ich hier ein Jobangebot erhalten und bin als Studentin in Deutschland geblieben.“ Ihre italienische Approbation erhielt sie im Dezember 2022 – seitdem wartet sie auf die Anerkennung durch die deutsche Behörde – bis heute.
Zunächst sah es Anfang 2025 ganz gut aus: „Mir wurde mehrfach versprochen, dass an meiner Approbationsurkunde gearbeitet werde“, erinnert sich Balla. Sie sei hoffnungsvoll gewesen: „Ich hatte schon darüber nachgedacht, einen Anwalt einzuschalten, beließ es aber dann dabei. Es sah so aus, als ob die letzten Schritte fast vorbei wären und ich mich bald über meine Urkunde freuen dürfte.“
Nach Bestehen der Fachsprachenprüfung im November 2023 arbeitete sie unter Aufsicht eines Apothekers, vergleichbar wie Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), PTA und PKA.
Im Zuge des Anerkennungsverfahrens reichte die Pharmazeutin zwischen Juni 2023 und August 2024 verschiedene Unterlagen bei der Behörde ein, darunter – wie gefordert – ein von ihrer damaligen Arbeitgeberin ausgestelltes Zwischenzeugnis.
„Zum heutigen Datum würde ich mich weigern, die Zeugnisse einzureichen“, erklärt Balla ihm Hinblick auf das, was sie im Prozess gelernt habe. „Das Zeugnis ist keines der Dokumente, die man einreichen muss, um die deutsche Approbation zu bekommen. Eine Anstellungszusage des Inhabers ist ausreichend.“ Dieses Zeugnis wurde nach dem Bestehen der Fachsprachenprüfung ausgestellt, dem letzten Schritt für Apothekerinnen und Apotheker aus EU-Ländern – danach soll die deutsche Approbation automatisch erfolgen.
Allerdings fehlte auf dem Dokument ein Ausstellungsdatum. Dieser formale Mangel wurde laut Balla weder von ihrer Arbeitgeberin noch von ihr selbst bemerkt. Nach der dreimonatigen Bearbeitungsfrist durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) erhielt die Pharmazeutin dann die Berufserlaubnis, also die befristete Arbeitsgenehmigung unter Aufsicht.
Drei Monate später – an einem Freitagabend im Februar – erhielt sie dann einen gelben Brief. „Dabei handelte es sich um eine Vorladung des Polizeipräsidiums“, erinnert sich Balla. „Ausgerechnet Freitagabend. Kein Mensch ist erreichbar. Ich habe mich unglaublich hilflos und allein gefühlt.“
Der Grund: Das HLfGP hatte aus dem undatierten Zeugnis den Schluss gezogen, dass Balla in einem Zeitraum ohne Approbation den Apothekenberuf ausgeübt und dadurch einen unzutreffenden Eindruck über ihren rechtlichen Status erweckt hatte. Auf dieser Grundlage ging die Behörde von einem Betrugsverdacht aus: „Soweit ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, muss das HLfGP die Staatsanwaltschaft informieren“, erklärt das HLfGP auf Nachfrage.
Ohne vorherige inhaltliche Klärung oder Rückfrage erstattete das HLfGP daraufhin Strafanzeige und leitete sämtliche Unterlagen an Polizei und Staatsanwaltschaft weiter.
Zusätzlich erhielt Balla ein Schreiben des Gerichts in Darmstadt, in dem ihr aufgrund des im Raum stehenden Betrugsvorwurfs sogar ein Berufsverbot angedeutet wurde. „Ich dachte, ich bin in einem Albtraum gefangen. Ich dachte, meine fünf Jahre Studium werden einfach durchgestrichen. In diesem Moment entschied ich, mir einen Anwalt zu nehmen. Das konnte ich nicht mehr alleine stemmen.“
Dabei kam sie in Kontakt mit einem Anwalt aus Köln, dem die Sachlage vertraut war. „Er erklärte mir, dass ich bei Weitem nicht die einzige Pharmazeutin bin, bei der die Behörde so vorgeht.“ Der Anwalt forderte die Akten zwar umgehend an – er erhielt sie allerdings erst im September. „Daraufhin rief ich ihn an – meine Berufserlaubnis galt noch bis Mitte November – dann wäre ich arbeitslos geworden.“
Schnell stellte sich daraufhin heraus, dass weder ein Täuschungsvorsatz noch eine unzulässige Berufsausübung vorgelegen hatten. Das Strafverfahren wurde im Januar endlich eingestellt. „Ohne meinen Anwalt hätte ich den Boden unter den Füßen verloren. Als er mir sagte, es sei ein ganz normaler Prozess, wusste ich: Es wird alles gut werden.“
Tatsächlich meldete sich die Behörde am 28. Januar proaktiv bei Balla und teilte ihr mit, „dass mir die Urkunde schnellstmöglich zugeschickt wird.“ Das bestätigt das HLfGP auf Nachfrage: „Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens werden die Antragsverfahren fortgesetzt, so dass die Urkunden zeitnah ausgestellt werden können.“
Ob das Vorgehen der Behörde ihr gegenüber korrekt war, kann Balla nicht abschließend beurteilen. „Persönlich empfand ich es jedoch als unfair. Vielleicht hat sich das HLfGP nur an seine Vorgaben gehalten, aber ich hätte mir mehr Rücksprache und Transparenz gewünscht. Durch ein Missverständnis gingen noch einmal 15 Monate verloren, in denen ich mich eigentlich über meine erlangte Approbation hätte freuen können.“
Über die Vergangenheit möchte sie heute nicht mehr nachdenken. „Diese Zeit war unfassbar belastend. Mehrmals hatte ich das Gefühl, dass ich in Deutschland nichts mehr zu suchen habe.“ Trotzdessen habe sie es geschafft. „Ich hätte mir weniger Kampf gewünscht. Ich hatte die Vorstellung, dass Apotheker – unabhängig von ihrer Herkunft – mit offenen Armen empfangen werden. Die Realität sah leider anders aus.“
An das HLfGP appelliert Balla, künftig „sensibler und respektvoller mit den Kollegen aus dem Ausland“ umzugehen. „Lasst Menschen nicht jahrelang auf eine Rückmeldung warten! Es ist extrem frustrierend – und am Ende verliert man wertvolle Fachkräfte.“ Die Pharmazeutin stellt klar: „Wir brauchen Sie genau wie Sie uns.“
Die Behörde betont: „Das HLfGP steht mit den Antragstellenden in Kontakt, erteilt auf Anfrage entsprechende Auskünfte oder kontaktiert die Antragstellenden im Einzelfall.“ Und weiter: „Die Gewinnung von Fachkräften für den hessischen Gesundheitssektor ist ein zentrales Anliegen des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege. Bei allem steht zugleich immer der Patientenschutz im Mittelpunkt, was bedeutet, dass die Prüfung der Anträge daher gründlich und mit höchster Sorgfalt zu erfolgen hat.“
Verdachtsmomente auf eine Berufstätigkeit als Apothekerin oder Apotheker ohne die notwendige behördliche Erlaubnis seien „ein wesentlicher Sachverhalt, der strafrechtlich von der Staatsanwaltschaft zu prüfen ist“. Als Behörde sei man gehalten, die Staatsanwaltschaft in jeglichen Verdachtsfällen über solche Feststellungen zu informieren.
Ihren Kolleginnen und Kollegen will Balla Mut zusprechen: „Es ist am Ende halb so schlimm, wie es manchmal erscheint. Nach dem, was ich alles durchgemacht habe, könnt ihr sehen – selbst das war zu bewältigen.“