Filialapotheken

Apothekerin akzeptiert Notdienst-Kompromiss

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Berlin -

In Bayern ist nun auch der letzte Streit über die Verlagerung von Notdiensten innerhalb von Filialverbünden beigelegt: Auf Anregung des Verwaltungsgerichts München (VG) hat sich die Apothekerin aus der Landeshauptstadt mit der Apothekerkammer geeinigt. Demnach wird der Widerruf der Sondergenehmigung durch die Kammer erst Anfang 2014 gültig.

Die beiden Parteien begegneten sich nicht zum ersten Mal vor dem VG: Im Herbst 2010 waren die Richter zunächst der Argumentation der Apothekerin Birgit Lauterbach gefolgt und hatten den Widerruf der Kammer für nichtig erklärt – die Kammer habe ihren Ermessensspielraum nicht ausgeübt.

Lauterbach durfte deshalb weiterhin die Notdienste ihrer SaniPlus-Apotheke im Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in der Medi-Plus-Filiale durchführen. Letzere ist rund 300 Meter von der SaniPlus-Apotheke entfernt und für die Patienten wesentlich leichter zu erreichen.

Doch im vergangenen Jahr widerrief die Kammer unter Verweis auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die Genehmigung erneut. Lauterbach legte abermals Rechtsmittel ein, das Gericht riet den Parteien nun zum Kompromiss.

Mit der Einigung wird ein langwieriger Rechtsstreit vermieden. Nachdem ein weiteres Verfahren vor dem VGH zugunsten der Kammer ausgegangen war, hatte ein dritter Apotheker daraufhin ebenfalls den Bescheid der Kammer akzeptiert.

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