Irreführung oder nicht

Apothekenübliche Hilfsmittel: BIG kontert DAV

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Berlin -

Zwischen der BIG direkt gesund und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gibt es Querelen in puncto Hilfsmittelabrechnung. Während die Kasse die Apotheken über die Direktabrechnung informiert und der Apothekerseite Untätigkeit bei der Aktualisierung der Stammdaten vorwirft, spricht der DAV vor „irreführenden Informationen“. Jetzt legt die BIG nach.

Weil bei der BIG direkt gesund noch immer Kostenvoranschläge für apothekenübliche Hilfsmittel eingehen, hat die Kasse Apotheken informiert, dass eine Direktabrechnung möglich ist – Vertragsbeitritt vorausgesetzt. Zudem heißt es von der Kasse: „In Ihren Datensystemen werden bedauerlicherweise falsche Informationen zur Hilfsmittelabgabe an Kunden der BIG direkt gesund angezeigt. Wir haben den Deutschen Apothekerverband als 100-prozentigen Eigentümer des Abda-Datenverwaltungssystems seit 2018 bereits mehrfach hierüber erfolglos informiert.“

Der DAV wehrt sich. Es gebe keinen Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen der BIG und dem DAV. Auch ein Vertrag zwischen der Kasse und einem Landesapothekerverband konnte demnach nicht geschlossen werden. Zwar gab es laut DAV gemeinsame Gespräche, um einen allgemeingültigen Vertrag zu schließen, doch aufgrund „nicht annehmbarer Konditionen“ habe keine vertragliche Übereinkunft erzielt werden können. „Daraus folgt, dass es keine Abbildung im Artikelstamm plus V von Abdata gibt, systemfremde Verträge werden nicht aufgenommen“, macht der DAV deutlich. Liegt entsprechend ein vertragsloser Zustand vor, müssen Apotheken Kostenvoranschläge einreichen.

Keine irreführende Information

Die BIG dementiert: „Wir haben nicht irreführend informiert. Wir haben wahrheitsgemäß erläutert, wie sich die Situation für Apotheken darstellt“, teilt eine Sprecherin mit. Zudem verlange der Gesetzgeber den Abschluss von Verträgen mit Hilfsmitteln, und die BIG biete allen am Markt tätigen Leistungserbringern Zugang zu den bestehenden Hilfsmittelverträgen und die Möglichkeit eines kostenfreien Online-Beitritts.

DAV hat kein Interesse

Auch auf die Frage, warum bislang keine einheitliche Einigung mit dem DAV erzielt werden konnte, liefert die Sprecherin eine Antwort. Die BIG schließe seit 2009 konsequent Hilfsmittelverträge ab. Über die öffentlichen Bekanntmachungen habe auch der DAV jederzeit Kenntnis über die Vertragsabsichten der BIG. Aber: „Zu keinem Zeitpunkt hat sich der DAV an einem dieser Vertragsverhandlungsverfahren beteiligt oder Interesse signalisiert.“

Weiter heißt es: „Die BIG hat sich seit 2020 explizit darum bemüht, dass sich Apothekenverbänden an den Verträgen beteiligen. So fanden seit 2020 Termine mit dem BAV und dem DAV statt. Diese verliefen leider ergebnislos. Der DAV habe der BIG mitgeteilt, die BIG habe zu wenig Mitglieder. Daraufhin hätten sich zwischen 2023 bis 2025 alle IKKen unter der Mandatsführung der IKK Classic für einen gemeinsamen IKK-Vertrag mit dem DAV zusammengeschlossen. „Auch diese Verhandlungen erfolgten wieder ohne ein einvernehmliches Ergebnis.“

„Der Gesetzgeber hat zwar allen Leistungserbringern ein einklagbares Verhandlungsrecht gegeben, nicht aber den Krankenversicherungen“, so die Sprecherin.

In Bezug auf den Artikelstamm liefert die BIG einen Vorschlag. „Aus unserer Sicht wäre es am sinnvollsten, wenn die Abdata Software für die Administration von allen GKV-Hilfsmittelverträgen für Apotheken zur Verfügung stehen würde. Das würde vor allen den Apotheken, die bereits seit langem Vertragspartner der BIG oder anderer Kassen sind, die Direktabrechnung problemlos ermöglichen.“

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