Metoprolol-Rezepte

Apotheken droht Millionenstrafe

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Die AOK hat für die falsch abgerechneten Metoprolol-Rezepte einen Strafkatalog festgelegt. Wenn alle Landesverbände der Kasse hart durchgreifen, könnte es sehr teuer für die betroffenen Apotheken werden. Nach Berechnungen von APOTHEKE ADHOC stehen Strafen von mehr als 4 Millionen Euro im Raum.

Dem Vernehmen nach haben etwas mehr als 40 Prozent der Apotheken mindestens einmal den neuen AOK-Rabattpartner Betapharm auf ein Rezept gedruckt, tatsächlich aber ein anderes Metoprolol-Präparat abgegeben. Davon haben 60 Prozent allerdings nur in einem oder zwei Fällen falsch abgerechnet. Die AOK sieht dafür eine Verwarnung ohne Strafe vor.

Rund ein Drittel der betroffenen Apotheken hat bis zu zehn Rezepte falsch bedruckt und fällt damit in die erste Strafstaffel von 500 bis 1200 Euro. Vermutlich etwa 5 Prozent der betroffenen Apotheken haben mindestens elf Rezepte falsch bedruckt. Ab dem 49. Fehler werden die Strafen fünfstellig.

Geht man davon aus, dass sich die Apotheken mehr oder weniger gleichmäßig auf das Bundesgebiet verteilen, lassen sich die Forderungen der AOK hochrechnen. Demnach summieren sich die Strafen bundesweit auf mehr als 4 Millionen Euro. Berücksichtigt ist dabei bereits, dass die Rabattverträge in Sachsen und Thüringen im Juni nicht korrekt angezeigt wurden und entsprechend weniger Apotheken betroffen sind. Unabhängig von den Vertragsstrafen müssen die Apotheken wegen der Nichtbeachtung der Rabattverträge möglicherweise noch mit Retaxationen rechnen.

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