Rheinland/Hamburg

AOK: Zwei Abschlagszahlungen ab März

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Berlin -

Um die Liquidität der Apotheken zu verbessern, haben sich die AOK Rheinland/Hamburg und der Hamburger Apothekerverein auf eine Ergänzungsvereinbarung zum Liefervertrag verständigt. Die Kasse gewährt eine zweite Abschlagszahlung und einen höheren Abschlag.

Die Änderungsvereinbarung zum bestehenden Arzneiliefervertag nach § 129 Abs. 5 (Sozialgesetzbuch) SGB V gilt bereits für den Abrechnungsmonat März.

Das ist neu

Die AOK Rheinland/Hamburg sichert zwei Abschlagszahlungen. Bislang gab es für einen Abrechnungsmonat nur eine Abschlagszahlung. Die erste Abschlagszahlung kommt bereits im Abrechnungsmonat – die zweite wird zum gleichen Zeitpunkt wie bisher – im auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat – geleistet.

Zudem erhöht sich der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen, die bis zum vierten Kalendertag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat an die Rechenzentren ausgezahlt werden.

Mit der Änderungsvereinbarung wurden auch die Abrechnungsmodalitäten für selbstabrechnende Apotheken vertraglich konkretisiert.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir mit den nun beschlossenen Regelungen eine sachgerechte und für alle Beteiligten gute Lösung gefunden haben. Damit unterstützen wir die Apotheken vor Ort in Hamburg“, so Werner Haag, Bereichsleiter Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg.

Auch Dr. Jörn Graue, Vorsitzender Hamburger Apothekerverein, ist zufrieden. „Die erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Hamburger Arzneiliefervertrages ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Ich verstehe die Änderung auch als wegweisendes Zeichen für alle Apotheken in politisch und wirtschaftlich schwieriger Zeit.“

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