Die AOK geht wegen falsch bedruckter Rezepte über Rabattarzneimittel massiv gegen Apotheken vor: „Die AOK prüft derzeit die Vorfälle und wird entsprechend die zuständigen Staatsanwaltschaften einschalten“, sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands. Allein im Juni sollen Apotheken in 30.000 Fällen Rezepte mit dem Betablocker Metoprolol-Succinat bedruckt haben, obwohl der neue AOK-Rabattpartner Betapharm das Präparat noch gar nicht im Markt hat. Aufgrund der hohen Anzahl an falsch bedruckten Rezepten allein bei einem Wirkstoff befürchtet die AOK, „dass eine Vielzahl von Apotheken hier bewusst und systematisch vorgegangen ist“. Dies könne „strafrechtliche Relevanz“ haben.
Die Apotheken seien gesetzlich verpflichtet, auf dem Rezept die Pharmazentralnummer (PZN) des jeweils abgegebenen Medikaments anzugeben, so die AOK laut einer Mitteilung. Bei den falsch bedruckten Rezepten gehe es deshalb nicht nur um Abrechnungsbetrug, sondern vor allem auch um einen klaren Verstoß gegen die Arzneimittelsicherheit.
Zwar bestehe wegen der Fehler keine akute Gesundheitsgefahr für die Patienten: „Das im Einzelnen abgegebene Medikament muss aber insbesondere aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zwingend auf dem Rezept vermerkt werden“, so der AOK-Sprecher. In der jetzigen Situation wäre etwa bei einem Arzneimittelrückruf eine direkte Information der betroffenen Patienten nicht möglich.
Bei den bekannt gewordenen Fällen handelt es sich laut AOK „möglicherweise um die Spitze eines Eisberges“. Falsch abgerechnete Arzneimittel fielen im Normalfall leider nicht auf. Bei Metoprolol ist aber das aufgedruckte Medikament nachweislich noch nie am Markt verfügbar gewesen, der Hersteller hatte trotzdem Rechnungen für den gesetzlich festgelegten Herstellerrabatt erhalten. Die AOK prüft jetzt, ob auch andere Wirkstoffe betroffen sind.
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