Seit dem 1. März gelten bei der Knappschaft und LKK neue Regelungen der Hilfsmittelversorgungsverträge. Heißt für Apotheken: Die strikte Trennung zwischen „apothekenüblichen“ und „nicht apothekenüblichen“ Hilfsmitteln hat direkte Auswirkungen darauf, ob eine Präqualifizierung (PQ) benötigt wird oder nicht. Die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) greift das in einer Infomail an die Apotheken auf und bewirbt den eigenen Service gleich mit.
Ob eine PQ und ein aktiver Beitritt zum Vertrag überhaupt nötig ist, hängt seit dem 1. März von der Art des Hilfsmittels ab:
Die AfPQ nutzt die Änderungen, um auf den eigenen Service aufmerksam zu machen. Dazu verschickte die Tochter des Deutschen Apothekerverbands (DAV) kürzlich Mails an Apotheken, in denen es heißt: „Vom Entfall der Präqualifizierung für Apotheken kann keine Rede sein!“
Weiter heißt es, dass Apotheken für zahlreiche Hilfsmittel weiterhin eine gültige PQ vorweisen müssen. „In einigen Bereichen muss diese sogar erweitert werden“, so die AfP. Betroffen seien Hilfsmittel wie Absauggeräte, Bade‑ und Toilettenhilfen, Bandagen und auch Therapieknete., denn auch diese werde dem PQ‑pflichtigen Versorgungsbereich 32A zugeordnet.
„Warum ist das wichtig für Apotheken?“, fragt die AfPQ im Schreiben. „Im Apothekenmarkt hält sich der Glaube, die PQ wurde komplett abgeschafft. Mitnichten, wer ohne gültige PQ alle Hilfsmittel abrechnet, riskiert Retaxationen und kann bestimmte Versorgungsbereiche nicht mehr abdecken. Die Anpassung ist daher besonders für vollversorgende Apotheken relevant.“
Zugleich wird auf den Service der Agentur hingewiesen. „Damit Sie auch weiterhin PQ-pflichtige Hilfsmittel für Versicherte abrechnen können, unterstützen wir Sie schnell, preiswert und unkompliziert bei Ihrer Präqualifizierung.“
Ein Inhaber aus Niedersachsen ist verärgert: „Ich hatte lange nichts mehr mit der AfPQ zu tun.“ Dann habe er plötzlich eine Mail bekommen, „und frage mich ernsthaft, was das soll“. Er habe schon viel Ärger gehabt. „Ich musste für eine Präqualifizierung ein Foto etliche Male neu einreichen, weil der Winkel angeblich jedes Mal nicht passte.“ Dass die AfPQ ihren Service nun per Werbemail überschwänglich bewerbe und ihre Wichtigkeit betone, verstehe er nicht.
Laut AfPQ sollen Apotheken jetzt handeln und die Präqualifizierung neu beantragen. „Vermeiden Sie Retaxationen, denn die PQ umfasst für Apotheken 21 Versorgungsbereiche und die Krankenkassen verschärfen teilweise die PQ-Anforderungen bei Individualverträgen.“