Werbemail an Apotheken
AfPQ: „Vom Entfall der PQ kann keine Rede sein“ 23.03.2026 15:42 Uhr
Berlin -
Seit dem 1. März gelten bei der Knappschaft und LKK neue Regelungen der Hilfsmittelversorgungsverträge. Heißt für Apotheken: Die strikte Trennung zwischen „apothekenüblichen“ und „nicht apothekenüblichen“ Hilfsmitteln hat direkte Auswirkungen darauf, ob eine Präqualifizierung (PQ) benötigt wird oder nicht. Die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) greift das in einer Infomail an die Apotheken auf und bewirbt den eigenen Service gleich mit.