Apobank informiert

Ab Oktober: Doppelkontrolle bei Überweisungen

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Berlin -

Ab Oktober könnte es bei Überweisungen zu Verzögerungen kommen. Denn Banken müssen dann kontrollieren, ob Empfänger und Iban zusammenpassen. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) erklärt, was es damit auf sich hat.

Die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) ist eine gesetzlich verpflichtende Sicherheitsmaßnahme für alle Sepa-Zahlungen, die ab Oktober für alle Banken gilt. Die Empfängerüberprüfung soll dafür sorgen, dass die Überweisung sicher beim ausgewählten Empfänger ankommt und vor Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen schützen.

Bankkunden erhalten bei der Eingabe einer Zahlung eine Rückmeldung, ob der Empfängername und die Iban übereinstimmen. Daraufhin können sie entscheiden, ob sie die Zahlung ausführen möchten. Zahlungen, bei denen die Rückmeldung kommt, dass keine exakte Übereinstimmung vorliegt, können also auf eigenes Risiko freigegeben werden. „Wenn die Angaben nicht exakt zusammenpassen, muss die Angabe korrigiert oder unverändert freigeben werden oder sie kann abgebrochen werden, um mit dem Zahlungsempfänger Rücksprache zu halten“, so eine Apobank-Sprecherin.

Folgende Rückmeldungen sind möglich:

  • Match: exakte Übereinstimmung zwischen Iban und Kontoinhaber. Die Zahlung kann – wie gewohnt – ausgeführt werden.
  • Close-Match: Iban und Kontoinhaber stimmen annähernd überein – zum Beispiel wird eine abweichende Schreibweise verwendet. Das Ergebnis mit dem richtigen Empfängernamen wird angezeigt.
  • No-Match: Keine Übereinstimmung zwischen Iban und Kontoinhaber.
  • No-Check: Die Überprüfung kann zum Beispiel aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden.

„Um Rückfragen von Patienten und Verzögerungen bei Zahlungen zu verhindern, sollten Apothekeninhaber sicherstellen, dass der bei der Bank hinterlegte Kontoinhabername exakt auch auf Rechnungen und Unterlagen angegeben wird“, so die Sprecherin weiter. „Der Name auf Rechnungen, Briefen oder Überweisungen sollte genauso angegeben werden, wie er bei der Apobank als Kontoinhabername oder im Handelsregister hinterlegt ist.“ Rechnungen sollten entsprechend angepasst werden, Patienten und Kunden einen Hinweis erhalten, welchen Empfängernamen sie bei Überweisungen auf das Apothekenkonto angeben sollen. „So vermeiden Sie Verzögerungen, die entstehen können, wenn der Name nicht korrekt angegeben wird.“

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