Arzneimittelpackungen

Reimporte: Deutsch oder gar nicht

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Berlin -

Auf Blistern dürfen – wenn überhaupt – nur deutsche Angaben stehen.

Was auf Arzneimittelpackungen stehen darf, ist genau geregelt: Erlaubt sind Angaben, die vorgeschrieben sind oder die den Patienten nützen. Bei der Antibabypille dürfen auf den Blistern Wochentage stehen – aber nur auf Deutsch. In anderen Sprachen nützt die Angabe nichts und ist somit verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) entschieden. Damit hat der Reimporteur Kohlpharma den Prozess zwar verloren, in der Sache aber gewonnen.

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