Ausreichende Ähnlichkeit: Laut OVG NRW sind Dachmarken für OTC-Medikamente mit unterschiedlichen Wirkstoffen erlaubt, solange sich diese nicht grundlegend unterscheiden und keine Risiken nachgewiesen sind.Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Hersteller Bayer wollte Aleve in Aktren Naproxen umbenennen.Foto: Bayer
Doch das BfArM hatte den Antrag abgelehnt, da die Bezeichung irreführend sei.Foto: Elke Hinkelbein
Zuletzt hatte das OVG im Fall von Fenistil gegen Lippenherpes anders entschieden.Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Hersteller Novartis hatte gegen das BfArM geklagt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Auch im Fall von Lemocin forte musste der Hersteller eine Niederlage hinnehmen. Das VG Köln hatte der Behörde Recht gegeben.Foto: APOTHEKE ADHOC
Hexal wiederum darf sein rezeptfreies Omeprazol-Präparat laut OVG nicht mehr „akut“ nennen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
-
Das OVG NRW hat jetzt mit Aktren erstmals eine OTC-Dachmarke erlaubt.
Das OVG NRW hat jetzt mit Aktren erstmals eine OTC-Dachmarke erlaubt.
Die Frage, ob jeder Arzt/jede Ärztin in einer Gemeinschaftspraxis eigene BtM-Rezepte verwenden muss, beantwortet die Bundesopiumstelle in ihren FAQ...
Mehr»
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sollen stabil bleiben. So hat es sich die Koalition auf die Fahnen geschrieben. Doch den Kassen fehlt...
Mehr»
dm-Gefühl statt Schnäppchen-Offensive: Eigentlich war die Drogeriekette mit der Ansage an den Start gegangen, mit ihrer Versandapotheke nicht als...
Mehr»
Investieren in Krisenzeiten – Inhaberin Vildane Idrizi-Sinani aus Düsseldorf hat es gewagt. Die Apothekerin öffnete Mitte Dezember die Apotheke...
Mehr»
Anzeige
Individualisierte Inhalte, exklusive News, Hintergrundinformationen, vertiefende Analysen und Expertenmeinungen –
und das PLUS bei APOTHEKE ADHOC: Wir individualisieren die tägliche Pflichtlektüre, weiterhin komplett kostenfrei.
Jetzt registrieren!