Etikett oder Karton? Der BGH hat Reimporteuren weit reichende Freiheiten eingeräumt, welche Ware sie einsetzen dürfen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Denn eingekauft wird, was im Ausland verfügbar ist.Foto: Elke Hinkelbein
Wenn dort Kleinpackungen verbreitet sind, müssen die Reimporteure mehrere Einheiten bündeln.Foto: Elke Hinkelbein
In Deutschland wird daher nicht nur beklebt, ...Foto: Elke Hinkelbein
... sondern auch umverpackt.Foto: Elke Hinkelbein
Eurim-Chef Andreas Mohringer hatte sich mit Boehringer auf einen Musterprozess geeinigt, mit dem die Frage verbindlich geklärt werden sollte.Foto: Elke Hinkelbein
Am Beispiel von Micardis und Sifrol sollte gezeigt, unter welchen Umständen kleine in große Packungen umgewidmet werden dürfen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Originalhersteller haben ein Interesse, dass Reimporteure keine neuen Umkartons einführen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
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Laut BGH dürfen Reimporteure kleinere Packungsgrößen zu deutschen N-Größen weiterverarbeite.
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