Daten verpflichten zu nichts: Nur weil Apotheken Abverkaufsdaten erheben, hat der Fiskus keinen Anspruch auf Herausgabe, findet der Tipke/Kruse.Foto: Elke Hinkelbein
Der Kommentar, der als Standardwerk gilt, verweist auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster, über die vor dem Bundesfinanzhof noch gestritten wird.Foto: Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Aktuell liegen drei Verfahren zu der Frage vor dem Bundesfinanzhof.Foto: Kier
Für die Finanzbehörden ist es der wichtigste Prozess des Jahres; teilweise liegen sogar Betriebsprüfungen auf Eis.Foto: APOTHEKE ADHOC
Das Ressort von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) findet, dass die Apotheken die Daten herausgeben müssen, weil diese ohnehin vorliegen.Foto: Elke Hinkelbein
Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger warnt vor einer „unkontrollierbaren Ausweitung des Prüfungsumfangs“.Foto: Bellinger
Berlin
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Nur weil Apotheken Abverkaufsdaten erheben, hat der Fiskus keinen Anspruch auf Herausgabe, findet der Tipke/Kruse.
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