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adhoc24 vom 01.06.2023

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adhoc24 vom 01.06.2023.
Berlin -

Seit heute gelten neue AOK-Rabattverträge, doch wichtige Arzneimittel sind nicht lieferbar. Auch häufig verordnete Medikamente wie Bisoprolol sowie Antibiotika sind betroffen. / Apotheken dürfen ab sofort auch Influenza-Selbsttests an Laien abgeben. Eine entsprechende Anpassung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) ist Ende Mai in Kraft getreten. / Die Krankenkassen erwarten nach einer abgesicherten Finanzlage 2023 wieder ein Defizit im kommenden Jahr. / Der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel ist seit vielen Jahren konstant. Die Einsparungen durch Rabattverträge, Hersteller- und Apothekenabschläge sowie Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten werden dagegen immer größer.

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