Immer mehr Betriebe mit einer Spezialisierung auf medizinisches Cannabis geraten in finanzielle Schieflage. Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) weist auf das Problem des Preisdumpings im Selbstzahlerbereich hin. Die Streichung von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit hätte mehrere Folgen, sagt VCA-Geschäftsführerin Dr. Christiane Neubaur.
Nach dem Aus der Erstattung von Cannabisblüten durch die gesetzlichen Krankenkassen konnte die Apotheke Lux 99 aus Hürth sich nicht mehr finanziell über Wasser halten. Der Inhaber macht das Spargesetz für die Insolvenz verantwortlich. Auch andere Cannabis-Anbieter schreiben rote Zahlen. Ob es noch mehr spezialisierte Apotheken treffen wird, bleibt abzuwarten.
Beim VCA jedoch betont Neubaur, dass die Streichung nicht nur schwer kranke Patientinnen und Patienten hart treffe. „Sondern auch Apotheken, die sich auf die Versorgung von GKV-Patienten spezialisiert haben.“
Vielen bleibt nur noch eine Verordnung auf Privatrezept. Dabei gibt es laut Neubaur jedoch eine Schwierigkeit: „Das Preisdumping, das im Selbstzahlerbereich bei Cannabisblüten stattfindet, führt nicht nur zu einer immer schlechteren Qualität der Blüten, sondern auch zu immer niedrigeren Margen für die Apotheken.“
Bei der Preisgestaltung von Cannabisblüten gebe es eine Streitfrage, die den Anwendungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) betreffe: § 1 Abs. 2 AMPreisV knüpft bei in Apotheken hergestellten Arzneimitteln an die Apothekenpflicht nach § 43 Arzneimittelgesetz (AMG) an. Bei Medizinalcannabis ist die Abgabe durch Apotheken gesondert in § 3 Abs. 2 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Daraus werde die Auffassung abgeleitet, dass die AMPreisV für diese Arzneimittel nicht greife und Preise frei kalkuliert werden könnten. Die Abda erkennt die Unklarheit an und forderte bereits 2025 eine Klarstellung. Sie vertritt die Auffassung, dass die Preisbindung weiterhin gilt. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat laut Neubaur eine ausdrückliche Anwendung der AMPreisV vorgeschlagen.
Der Preis werde von den meisten Apotheken abhängig vom Einkaufspreis, aber unabhängig von der AMPreisV gemacht, was durch die Gesetzeslücke möglich sei, sagt die VCA-Geschäftsführerin. In den aktuell abrufbaren Gesetzesfassungen sei eine ausdrückliche Klarstellung noch nicht enthalten, denn eine rechtlich zweifelsfrei gesicherte freie Preisbildung lässt sich aus dem vorher Beschriebenen ebenso wenig ableiten wie eine unstreitige Preisbindung. „Eine Klärung ist dringend erforderlich.“
Der hohe Arbeitsaufwand für dieses Rezeptur-Arzneimittel spiegele sich nicht in der Gewinnspanne wider. „Das wird früher oder später für Apotheken zum Problem, die sich auf die Belieferung von Blüten im Selbstzahlerbereich spezialisiert haben.“
Zudem verweist sie auf ein weiteres Problem: „Diese Dumping-Preise machen das Ansehen von Medizinal-Cannabis als seriöse Therapieoption kaputt und wirken sich auf die Qualität aus.“