Morgen findet im Gesundheitsausschuss die Anhörung zum Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) statt. Die Abda fordert in ihrer Stellungnahme, die geplanten Regelungen auf Extrakte auszuweiten und nicht nur auf Cannabisblüten zu beschränken.
Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sollen künftig nur noch nach persönlichem Erstkontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden können. Ein regelmäßiger persönlicher Kontakt ist auch bei Folgeverschreibungen vorgesehen. Außerdem soll ein Versandverbot eingeführt werden. Das Ziel: Den Missbrauch bei der Verschreibung und der Abgabe von Medizinalcannabis einzudämmen.
Die Abda unterstützt die geplanten Änderungen, denn damit würden Änderungen, die die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker:innen bereits anlässlich des Deutschen Apothekertags 2025 in Düsseldorf bekräftigt hat. Die Standesvertretung hält es zudem im Interesse einer konsequenten Durchsetzung der vorgesehenen Änderungen für sachgerecht, wenn die Verletzung der Vorschriften in einer Weise sanktioniert würde, durch die ihre generalpräventive Wirkung gewährleistet werden kann.
Außerdem unterstützt die Abda die Anregung des Bundesrats, klarzustellend zu regeln, dass auf Medizinalcannabis als Arzneimittel, das unter die Verschreibungspflicht nach dem MedCanG fällt, die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung Anwendung finden sollen.
Doch aus Sicht der Abda dürfen die geplanten Änderungen nicht nur auf Cannabisblüten beschränkt werden, sondern müssen auch auf Extrakte ausgeweitet werden. „Der Regelungszweck des MedCanG knüpft an den Wirkstoff, nicht an die äußere Darreichungsform an, weshalb eine unterschiedliche regulatorische Behandlung zwischen Blüten und Extrakten sachlich nicht gerechtfertigt scheint“, heißt es in der Stellungnahme.
Die vorgesehene verschärfte Regulierung für den Umgang mit Cannabisblüten führe bereits dazu, dass Umgehungsstrategien der Anbieter entwickelt werden, durch die das gesetzgeberische Anliegen unterlaufen werden könnte.
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