Spezial: Apo-Tipp

Biosimilar: „ILO“ ist nicht genug

Biologika müssen seit Monatsbeginn analog zu anderen Arzneimitteln ausgetauscht werden. Dies setzt voraus, dass in der Apotheke keine unklare Verordnung... Mehr»

Ausnahme Wirkstoffverordnung Retaxfalle Preisanker

Foto: Tabletten, Geldscheine und Münzen neben einer Versichertenkarte auf einer Oberfläche.

Generell gilt: Das namentlich verordnete Arzneimittel gilt als Preisanker. Somit darf das abgegebene Präparat nicht teurer sein als das verordnete. Doch es gibt... Mehr»

Foto: N-Größen-Angaben auf Arzneimittelumverpackungen

Eigentlich muss die Menge geliefert werden, die ärztlich verordnet wird – doch es gibt Ausnahmen. Die Packungsgröße gilt entsprechend § 31 Sozialgesetzbuch (SGB... Mehr»

Biosimilar-Austausch zum 1. April: Das gilt

Zum 1. April treten Änderungen zum Rahmenvertrag in Kraft. Apotheken müssen Biologika austauschen. Dabei gelten für Apotheken dieselben Regeln wie bei Generika.... Mehr»

Wenn die N-Bezeichnung fehlt

Die Normgröße ist in der Packungsgrößenverordnung definiert und ist bei Rezeptabgabe zu beachten. Doch nicht jedes Arzneimittel trägt eine N-Bezeichnung. Eine... Mehr»

Fresubin Trinknahrung

Trinknahrung zählt nicht zu den Hilfsmitteln und wird wie ein Arzneimittel verordnet. Auf dem Rezept muss keine Indikation angegeben werden. Zudem dürfen... Mehr»

Levothyroxin: Die Krux mit der Kalenderpackung

Seit 2015 sind Schilddrüsenpräparate vom Austausch ausgeschlossen. Und das gilt auch in Bezug auf die Packungsgröße bei gleichem Hersteller. Stichwort... Mehr»

Foto: Ein BtM-Rezept auf gelbem Untergrund

BtM-Rezepte müssen bis zum achten Tag inklusive Ausstellungsdatum in der Apotheke vorgelegt werden. Die Abgabefrist ist davon jedoch unberührt, denn beliefert... Mehr»

Nächste Retax-Falle Biosimilar-Austausch

Voraussichtlich ab April müssen Apotheken auch bei Biologika austauschen und preisgünstigere Biosimilars abgeben – so wie es bei chemisch-synthetisch... Mehr»

Foto: Drei Pens mit zwei sichtbaren Pennadeln vor einem rosafarbenen Hintergrund

Hilfsmittel zum Glukosemanagement wurden aus der Produktgruppe (PG) 03 herausgelöst und in eine eigene PG 30 überführt. Somit entfällt für Pen-Nadeln die... Mehr»