Der neue Gehaltstarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband deutscher Apotheken (ADA) gilt ab sofort. 3 Prozent mehr gibt es für PTA und andere Apothekenangestellte. In Nordrhein und Sachsen bleibt alles beim Alten – vorerst.
Anspruch auf das Gehaltsplus von 3 Prozent besteht für Apothekenangestellte im Tarifgebiet des ADA – vorausgesetzt es gilt Tarifbindung, das bedeutet: Beschäftigte sind Mitglied der Adexa und der/die Chef:in Mitglied im ADA. Auch PTA und andere Apothekenangestellte, bei denen der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag entsprechend vereinbart ist, bekommen mehr Gehalt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn eine Klausel mit einer Summe X vereinbart wurde. Leer gehen auch die Angestellten aus, die als Klausel im Arbeitsvertrag „den Tarifvertrag in der aktuell geltenden Fassung“ vereinbart haben. Apothekenmitarbeiter:innen, die wiederum „das jeweils geltende Tarifrecht“ schriftlich festgelegt haben, profitieren automatisch von der Tariferhöhung.
Der Gehaltstarifvertrag Nordrhein gilt seit dem 1. Januar 2025 und kann mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum 30. Juni 2026 gekündigt werden.
Der Gehaltstarifvertrag in Sachsen gilt seit dem 1. Juli 2025 und kann mit einer Frist von sechs Monaten, frühestens zum 31. Dezember 2026, gekündigt werden.