Im April wurde die telemedizinische Betreuung stärker reglementiert – unter anderem mit einer 30-Prozent-Grenze für Videosprechstunden. Nun soll diese Beschränkung wieder aufgehoben werden. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) begrüßt die Entscheidung. Der Gesetzgeber folge damit der Kritik von Verbänden, Ärztinnen und Ärzten sowie Anbietern, die die Regelung als praxisfern und hinderlich für die digitale Versorgung bezeichnet hatten.
„Die Aufhebung dieser Einschränkungen ist ein wichtiger Schritt für eine patientenorientierte, digitale Gesundheitsversorgung“, erklärt Dr. Paul Hadrossek, Vorstandsvorsitzender des SVDGV. Doch es dürfe nicht bei kurzfristigen Korrekturen bleiben. „Wir brauchen endlich klare gesetzliche Vorgaben, die Rechtssicherheit schaffen. Nur so lassen sich stabile, praxistaugliche Regelungen etablieren, die sowohl die Versorgung als auch die ärztliche Tätigkeit nachhaltig unterstützen“, fordert er.
Mit dem aktuellen Beschluss soll die bisherige Unterscheidung zwischen bekannten und unbekannten Patientinnen und Patienten aufgehoben werden. Künftig könnten dann bis zu 50 Prozent aller Behandlungsfälle einer Arztpraxis ausschließlich per Videosprechstunde erfolgen – unabhängig davon, ob der Patient oder die Patientin bereits in der Praxis war. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. April gelten.
„Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Telemedizin nicht immer wieder durch bürokratische Hürden, fachfremde Vorgaben oder rechtliche Auseinandersetzungen ausgebremst wird“, mahnt Hadrossek. Hier sei insbesondere der Gesetzgeber gefragt, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die digitale Versorgung in Deutschland ihr volles Potenzial entfalten könne und echte Entlastung für Praxen sowie Patientinnen und Patienten bringe.
Der Verband will sich auch künftig weiterhin aktiv für stabile, praxisnahe Rahmenbedingungen einsetzen, um die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu stärken.
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