BKK-Rabattverträge

Spectrum K verhandelt nicht nach

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Bei der Ausschreibung zu Rabattverträgen hat das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K noch einmal die Bedingungen geändert: Betroffen ist die geplante Wirtschaftlichkeitsprüfung während der Vertragslaufzeit. Sie bleibt grundsätzlich erhalten, nur werden die 80 zusammengeschlossenen Kassen nicht nachverhandeln.

Ursprünglich wollte Spectrum K jeweils nach acht, neun und zehn Monaten eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen und die vier Losgewinner bei Bedarf in ein neues Bieterverfahren schicken. Offenbar wurde dieser Aspekt in einem Nachprüfverfahren beanstandet. Spectrum K zeigt sich einsichtig: Wegen „neuer vergaberechtlicher Erkenntnisse“ sei die Ausschreibung modifiziert worden. Spectrum K behält sich weiterhin ein Sonderkündigungsrecht für unwirtschaftliche Verträge vor.

Die Änderung ist aus Sicht des Gemeinschaftsunternehmens ohnehin nicht praxisrelevant: „Spectrum K hält es eigentlich nicht für realistisch, dass die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Verträge unwirtschaftlich sind“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dies werde - wenn überhaupt - voraussichtlich nur einige wenige Fachlose betreffen. Spectrum K bleibt selbstbewusst: „Die Ausschreibung beinhaltet einen geeigneten zusätzlichen Sicherheitsschirm und wird ein großer Erfolg“, sagte der Sprecher.

Wegen der Änderung wurde die Angebotsfrist für 65 Fachlose bis zum 6. Oktober verlängert. Für die 14 neuen Fachlose können die Hersteller noch bis zum 22. Oktober Angebote abgeben.

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