Die SPD im Bundestag erwartet von dem vorgesehenen Beschluss zur Krankenhausreform im Bundeskabinett „eine praktikable Lösung“. Das sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Christos Pantazis. Heute will die Ministerrunde Anpassungen der Krankenhausreform auf den Weg bringen. So sollen verlängerte Übergangsfristen bei der Umsetzung helfen. „Die Reform kann greifen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden“, sagte Pantazis.
Über die Anpassungen der Krankenhausreform war in der Regierung länger verhandelt worden als erwartet. „Unser Ziel ist und bleibt, die Reform weiterzuentwickeln und nicht zu verwässern“, sagte Pantazis. Die Krankenkassen hatten befürchtet, die Klinikreform mit dem Ziel von durchgehend besserer Qualität werde aufgeweicht. Von den Ländern war hingegen Druck auf die amtierende schwarz-rote Regierung gekommen, die Klinikreform leichter handhabbar zu machen – etwa mit längeren Übergangsfristen.
Die Reform soll mit einer Spezialisierung und Konzentration von Leistungen Missständen in der deutschen Krankenhauslandschaft begegnen. So gilt die Qualität der Versorgung als ausbaufähig, obwohl die Kliniken mit Behandlungskosten von rund 100 Milliarden Euro jedes Jahr enorme Summen verschlingen.
Eingeführt werden soll ein neues Bezahlsystem, das Anreize vermindern soll, möglichst viele Behandlungen aus Umsatzgründen zu machen. Verstärkt sollen die Kliniken künftig dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte Therapiemöglichkeiten vorhalten. Diese Vorhaltevergütung soll mit dem Anpassungsgesetz um ein Jahr verschoben werden. Übergangsfristen sollen gegenüber ursprünglichen Anpassungsplänen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) weniger lang ausfallen.
Geschont werden sollen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, sagte Pantazis. So soll ein milliardenschwerer Transformationsfonds, mit dessen Mitteln der Wandel der Kliniklandschaft unterstützt werden soll, nun aus Bundes- und nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden. Dies sei „ein klares Entlastungssignal für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler“, unterstrich der SPD-Politiker. Unter anderem würden zudem auch Kooperationen zwischen Klinikstandorten ermöglicht, wo sie medizinisch und strukturell sinnvoll sind, so Pantazis.
Mit der Reform dürfte sich die Krankenhauslandschaft in Deutschland noch deutlich schneller neu ordnen als bereits in den vergangenen Jahren. Schon seit Langem sinkt die Zahl an Krankenhäusern und Klinikbetten kontinuierlich. Die meisten Häuser schreiben Verluste, Personalmangel und teils veraltete Strukturen kommen hinzu. Die Reform war eines der Prestigeprojekte von Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD), der nun auch beim Ringen um die Nachbesserungen beteiligt gewesen sein soll.
„Auf der einen Seite ist es gut, dass jetzt die Hängepartie um die Finanzierung der Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser beendet ist. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist endlich klar, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber bezahlt wird“, kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.
„Auf der anderen Seite ist mit dem vorliegenden Entwurf aber auch klar, dass es bei der Aufweichung wichtiger Qualitätsvorgaben für die Kliniken bleiben wird.“ Zentrale Punkte würden entfallen. „Bauchschmerzen bereiten uns die Sonderregelungen für Kliniken in Nordrhein-Westfalen, insbesondere bei der Vorhaltefinanzierung. Sie führen zu unnötiger zusätzlicher Bürokratie für alle Beteiligten, denn für die Kliniken in NRW sind dann künftig eigene Abrechnungsprozesse erforderlich.“
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