Pflegeheime: Testpflicht für Geimpfte

Kürzere Lieferintervalle für Impfstoffe

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Die GMK hat eine Test- und Auskunftspflicht beschlossen.
Berlin -

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass es eine Testpflicht in Pflegeheimen geben wird. Damit werden auch die kostenlosen Bürgertests wieder eingeführt: „Soweit geimpfte oder genesene Personen einer Testpflicht unterliegen, wird der Anspruch auf kostenlose Tests nach §4a TestV erweitert.“

Auch geimpfte Beschäftigte sowie geimpfte Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen sollen zu kostenlosen Tests verpflichtet werden können, sollte dies erforderlich werden. Die Länder können die Pflicht für ungeimpfte Beschäftigte auf tägliche Testungen ausweiten. Der Bund wird laut Beschluss „in diesem Sinne eine Anpassung der Teststrategie vornehmen und wird die derzeit geltende Finanzierungsgrundlage für Sach- und Personalkosten über Herbst und Winter verlängern.“

Das Bundesgesundheitsministerium hat Verhandlungen mit dem Großhandel aufgenommen, um eine Halbierung der Lieferfristen der Covid-Impfstoffe auf eine Woche zu erreichen. Sowohl die Arztpraxen als auch die mobilen Teams sollen damit flexibler auf die Nachfrage reagieren können und die Booster-Impfungen noch einmal beschleunigen.

Außerdem wird der Bund aufgefordert, eine „Rechtsgrundlage für eine generelle Auskunftspflicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihren Impf- und Genesenenstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber zu schaffen“.

„Vor uns liegen schwere Wochen“, sagte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Angesichts der derzeitigen Entwicklung bei den Neuinfektionen können man sich ausrechnen, wie es in den kommenden Wochen in den Krankenhäusern aussehen wird. Man habe die Werkzeuge in der Hand, die Welle zu brechen, so Spahn mit Blick auf die Auffrischungsimpfungen. Er wisse, was in den Praxen los sei, doch nun müsse man noch einmal durchhalten.

Dringender denn je müssten Maßnahmen getroffen werden, um die Corona-Pandemie wirksam bekämpfen zu können, heißt es im GMK-Beschluss. „Der Schutz vulnerabler Gruppen vor allem in den Alten- und Pflegeheimen und von hochbetagten und vorerkrankten Menschen genießt hierbei höchste Priorität. Es müssen effektive Maßnahmen getroffen werden, die vor allem die Ungeimpften in den Blick nehmen und konsequentere Zugangsbeschränkungen und Nachweis- und Kontrollpflichten vorsehen. Das bedeutet, dass abhängig vom regionalen Infektions- und Erkrankungsgeschehen der Zugang zu bestimmten Bereichen auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt werden kann. Die AHA-Regelungen müssen geschärft und wirksamkontrolliert und durchgesetzt werden.“

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