Rabattverträge

Sozialgericht stützt AOK

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Die AOK ist bei den Arznei-Rabattverträgen einen wichtigen Schritt weiter: Nach AOK-Angaben hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden, dass Rechtsstreitigkeiten zu den Rabattverträgen, wie es das Gesetz vorschreibt, vor den Sozialgerichten auszutragen sind. In der Sache sei das Ausschreibungsverfahren 2008/2009 des AOK-Systems nicht zu beanstanden. Vor Weihnachten hatte sich das Oberlandesgericht für eine endgültige Klärung vor dem Euopäischen Gerichtshof (EuGH) ausgesprochen und die Zuschlagsverbote der Vergabekammern bestätigt.

Die AOK beruft sich dagegen auf das Sozialgesetzbuch, das bei Streitigkeiten zu den Rabattverträgen auf die Sozialgerichtsbarkeit verweise. Auch das Bundessozialgericht hatte das Sozialgericht Stuttgart für örtlich zuständig erklärt. Die noch ausstehenden Verträge zu 60 Wirkstoffen können laut AOK jedoch in keinem Fall wie geplant zum Jahreswechsel geschlossen werden. Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der bundesweiten AOK-Rabattrunde, rechnet aber damit, die Vereinbarungen in den nächsten Wochen endgültig unter Dach und Fach zu haben: "Fast alle betroffenen Pharmaunternehmen halten ihre Angebote auch ins Jahr 2008 hinein weiterhin aufrecht, damit steht dem Abschluss von dieser Seite her nichts mehr im Wege."

Ab Januar 2008 gelten also zunächst Rabattverträge für 22 Wirkstoffe von insgesamt 30 Herstellern. Das Einsparpotential für das gesamte AOK-System beläuft sich nach heutigem Stand auf rund 175 Millionen Euro für die Jahre 2008 und 2009, könnte laut Hermann aber auf bis zu eine Milliarde Euro gesteigert werden, wenn die Verträge über die noch ausstehenden Wirkstoffe unterzeichnet sind. Für das Jahr 2007 hatte die AOK mit insgesamt 11 verschiedenen Arzneiherstellern über insgesamt 43 Wirkstoffe Rabatte vereinbart. Diese Verträge laufen Ende des Jahres aus.

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