Schmerzpatienten

Gefangen zwischen Rabattvertrag und Aut-idem-Liste

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Berlin -

Etwa acht Millionen Deutsche leiden nach Angaben der Deutschen Schmerzgesellschaft unter beeinträchtigenden chronischen Schmerzen. Dr. Rainer Bienfait, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), sieht die Apotheker als Berater dieser Patienten und fordert eine bessere Zusammenarbeit der Heilberufler. Sowohl Rabattverträge als auch die Substitutionsausschlussliste betrachtet er im Zusammenhang mit chronischen Schmerzpatienten kritisch.

Bienfait sieht den Apotheker als Ansprechpartner für Schmerzpatienten. Er fordert Apothekenmitarbeiter auf, bei der Abgabe von Schmerzmitteln verstärkt auf Nebenwirkungen und die Gefahren falscher Dosierungen hinzuweisen. „Die Mitarbeiter müssen dafür sorgen, dass die Tabletten nicht missbraucht werden“, sagt er. Dazu gehöre aber auch der Hinweis zum sinnvollen Einsatz von Schmerzmitteln von allen Heilberuflern.

Daher fordert er eine stärkere Zusammenarbeit aller Schmerzexperten: Neben den Ärzten und Apothekern zählen auch Pflegekräfte und Psychologen zu dieser Gruppe. Bienfait bezeichnet die aktuellen Kooperationsbestrebungen jedoch als „kleines Pflänzchen“. Er sehe Potenzial für mehr gemeinsame Arbeit zum Wohle des Patienten, dem aber Vorbehalte der einzelnen Gruppen untereinander entgegen stünden. Gemeinsame Fortbildungen von Ärzten und Apothekern zum Thema Schmerztherapie etwa seien aus seiner Sicht ein erster Schritt.

Auch die Vertreter der Schmerzexperten im Umfeld der Ärzte, Pfleger und Psychologen sprechen sich für eine stärkere Zusammenarbeit und Vernetzung der Expertengruppen aus. Dem stünden jedoch Zeitmangel, unzureichendes Wissen über die Schmerztherapie-Kompetenz der anderen Berufsgruppen und keine passende Struktur für eine Zusammenarbeit gegenüber.

Bienfait weist auch auf die Schwierigkeiten hin, die sich aus den Rabattvertragsregelungen für Schmerzpatienten ergeben. „Rabattverträge sind ein Reizwort für Apotheker“, so Bienfait. „Bei chronischem Schmerz ist es für den Patienten sinnvoll, Schmerzmittel stets vom gleichen Hersteller zu erhalten, wenn sie einmal auf dieses Medikament eingestellt sind.“ Der Austausch von Medikamenten wegen der Rabattverträge stehe dem entgegen.

Professor Dr. Michael Schäfer, Präsident der Schmerzgesellschaft, sieht den Austausch des Schmerzmittels aufgrund der Rabattverträge bei chronischen Patienten ebenfalls kritisch: „Egal, wie viel Beratung ich als Arzt anbiete, das kann zu Verwechslungen führen, gerade wenn mehrere verschiedene Medikamente gleichzeitig eingenommen werden.“

Aber auch die Substitutionsausschlussliste ist für Bienfait keine Lösung. „Von der Liste muss in Ausnahmen abgewichen werden dürfen“, sagt er. „Wenn beispielsweise das Medikament des geforderten Herstellers nicht in der Apotheke vorrätig ist, dann muss der Apotheker ein anderes abgeben dürfen.“ Zuvor den verschreibenden Arzt zu kontaktieren, sei nicht immer zeitnah möglich und auch nicht zum Wohle des Patienten.

Die strikten Vorgaben der Kassen könnten ein zusätzliches Hindernis darstellen: Apotheker zögerten aus Sorge vor Retaxierungen eher, ein teureres Ersatzmittel abzugeben, befürchtet Bienfait. Hier könnten pharmazeutische Bedenken angebracht werden, denn die Arbeit des Apothekers könnte so behindert werden. Insgesamt müsse der Apotheker einen Mittelweg finden, um sich mit den Rahmenbedingungen zu arrangieren, resümiert Bienfait.

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