Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat laut einem Urteil unzulässigerweise ein Vermögen angehäuft; sie soll ihre Rücklagen abschmelzen und den Mitgliedern einen Teil ihrer Beiträge zurückzahlen. Bei der Kammerversammlung in Neuss verteidigte Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther das Vorgehen gegen die Mitglieder. Denn es gehe um nicht weniger als die Haushalts- und Satzungsautonomie der Kammer.
„Wir glauben, dass die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht gilt“, erklärte Rechtsanwalt Kobes bei der Kammerversammlung in Neuss. Gegen das Urteil habe man daher Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingelegt.
Kammern seien Zwangsvereinigungen, die gesetzliche Aufgaben erfüllen müssten, erklärte er. Sie dürften Beiträge zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben erheben; dazu gehöre es aber nicht, Geld anzusammeln. Wenn Geld gesammelt werde, dann sei das nur für Kammerzwecke in angemessener Höhe erlaubt.
Der Hauptkritikpunkt des Anwalts: Die Normen aus der Rechtsprechung zur Industrie- und Handelskammer (IHK), die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelt wurden, gelten seiner Meinung nach nicht für Heilberufskammern. Das Heilberufsrecht sei Landesrecht und nicht mit dem Industrie- und Handelsrecht gleichzusetzen.
Mit dieser Argumentation habe die Kammer nicht nur die Berufung begründet, sondern auch Schreiben an das VG Düsseldorf zu anhängigen Verfahren versendet. Ein anberaumter Verhandlungstermin sei anschließend von dem Gericht abgesagt worden, was der Anwalt als Erfolg wertet.
Vier Klagen von Mitgliedern beträfen die Beitragsbescheide von 2021 bis 2024. Auslöser sei die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Kammer im November 2020 gewesen. Zusätzlich seien weitere 90 Klagen gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingegangen, so Kobes. Es sei anzunehmen, dass im Laufe des Jahres weitere Klagen folgen würden.
Vorsorglich und um die Argumentation für die klagenden Parteien zu erschweren, werde man eine konkretisierte Dokumentation über die Haushaltsmittel erstellen. Die Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen seien den Mitgliedern daher detailliert aufgeschlüsselt worden. Zudem würden Rücklagen kontinuierlich weiter abgeschmolzen.
„Alle Körperschaften machen Miese, nun gibt es mal eine Körperschaft, bei der die Finanzen stimmen, und denen greift man jetzt in die Taschen und behauptet, die hätten zu viel davon“, monierte der Anwalt.
Wenn das durchkomme, dann werde es nicht bei der Beitragsordnung aufhören. Es gehe darum, die Satzungs- und Haushaltsautonomie der Kammern zu verteidigen.
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