Erfolg im Bundestagsausschuss

Petition: Abnehmspritze auf Kassenrezept

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Berlin -

Die Kosten für Abnehmspritzen sollten bei einer medizinischen Notwendigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Eine entsprechende Petition hat den Petitionsausschuss passiert und wird nun dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) „als Material“ übergeben.

Die Petentin wies im vergangenen Jahr darauf hin, dass Adipositas eine Krankheit mit enormen Gesundheitsrisiken sei und auch die Kosten einer Magenverkleinerung von den Kassen übernommen würden. Die Kosten seien hierbei jedoch insgesamt viel höher als bei der Anwendung der Abnehmspritze, heißt es weiter. Bisher gelten Abnehmspritzen, da hier eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, laut § 34 Sozialgesetzbuch (SGB V) als Lifestyle-Arzneimittel, weshalb die GKV nicht in der Leistungspflicht ist.

Das BMG verfolge die Entwicklung und Studienlage auf dem Markt neuer medikamentöser Optionen zur Prävention, wie bei den GLP-1-Agonisten. Auch der Petitionsausschuss behalte die Frage um die Einordnung der Abnehmspritze als Lifestyle-Arzneimittel im Blick. Aussagekräftige Studiendaten für relevante Patientengruppen zu langfristigen Auswirkungen auf insbesondere kardiovaskuläre Endpunkte und zur Langzeitsicherheit der Wirkstoffe seien jedoch abzuwarten.

Da die positiven gesundheitlichen Auswirkungen der Abnehmspritze jedoch nicht von der Hand zu weisen seien, empfiehlt der Ausschuss, die Petition dem BMG als Material zu überweisen, „damit sie in entsprechende Überlegungen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen einbezogen werden kann“.

Keine Kostenübernahme für den idealen BMI

Zum Thema äußerte sich auch der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD). Er begrüßt die Empfehlung des Petitionsausschusses: „Die Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit wäre ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Adipositas. Medizinerinnen und Mediziner sowie Expertinnen und Experten weisen schon seit Längerem auf die gute Wirksamkeit der Abnehmspritzen bei krankhafter Fettleibigkeit hin. Als Gesundheitsminister und Arzt bin ich der Meinung, dass Diabetiker Typ 2 die Spritze auf Rezept bekommen sollten.“

Für alle anderen Fälle empfehle er ein zweistufiges Verfahren, wonach nach mehrjährigen erfolglosen Abnehmprogrammen bei Übergewicht eine Verordnung auf Rezept möglich sein soll – ähnlich wie bei der Magenverkleinerung. „Dies kann zu einer erhöhten Lebensqualität des Einzelnen und zu einer Entlastung des Gesundheitssystems führen. Aus Lifestyle-Gründen oder um den idealen BMI zu erreichen, sollte die Spritze aber nicht verschrieben werden.“

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