Mehrere Patientenorganisationen fordern die Bundesregierung zu einer „mutigen Reform“ der ambulanten Versorgung auf. Das Gesundheitssystem müsse sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausrichten.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) machen sich für eine grundlegende Reform der ambulanten Primärversorgung stark, die konsequent aus der Sicht der Patientinnen und Patienten gedacht sein müsse.
„Patientenorientierung bedeutet für mich, Menschen mit Respekt und auf Augenhöhe zu begegnen und ihre Perspektive als zentralen Maßstab für Qualität im System anzuerkennen. Eine Gesundheitsversorgung darf sich nicht an institutionellen Strukturen orientieren, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausrichten, die sie nutzen“, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, der Mitglied des Deutschen Behindertenrates und an der Erstellung des Papiers beteiligt war. „Deshalb unterstützen wir die Forderungen nach barrierefreier, verlässlicher und bedarfsgerechter Versorgung, die integriert, digital vernetzt und kontinuierlich weiterentwickelt wird.“
Die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) schreibe die hohen Kosten des Gesundheitssystems vor allem den Patient:innen zu, kritisieren die Verbände. „Die Patientinnen und Patienten dürfen nicht zum Sündenbock für die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem gemacht werden. Ein System, das auf möglichst viele Arztkontakte ausgelegt ist, erzeugt – ohne dass nur die Patienten etwas dafürkönnen – hohe Kosten“, betont dagegen Bentele.
Konkret fordern die Verbände sieben Punkte für eine patientenzentrierte Reform: Die Gesundheitsversorgung müsse gemeinwohlorientiert sein und durch eine barrierefreie, verlässliche, bedarfsgerechte sowie interprofessionelle Versorgung sichergestellt werden. Die Versorgung habe integriert und individuell bedarfsgerecht zu erfolgen; dabei müssten die Bedarfe von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise berücksichtigt werden. Die Primärversorgung müsse zudem in regionale Strukturen eingebettet sein und mit sozialen Unterstützungssystemen sowie Angeboten zur Gesundheitsförderung kooperieren.
Darüber hinaus müsse die Qualität der Angebote gewährleistet, transparent gemacht und weiterentwickelt werden. Die Gesundheitsversorgung müsse digital und vernetzt arbeiten; auch der Sicherstellungsauftrag sei neu zu denken. Zuletzt müssten die Reformansätze kontinuierlich evaluiert und die Patientenorganisationen wirksam eingebunden werden.
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