Müssen sich Patientinnen und Patienten in Deutschland bald umstellen? Der Papierbeipackzettel soll aus Medikamentenpackungen verschwinden. Demnächst könnte es dann heißen: QR-Code statt „Waschzettel“. Die EU-Kommission plant eine Reform des Arzneimittelrechts und Deutschland wird entscheiden können, ob Packungsbeilagen nur noch digital angeboten werden.
Wird die Reform umgesetzt, könnten Packungsbeilagen aus Papier bald der Vergangenheit angehören. Patientinnen und Patienten würden dann statt des Packungszettels nur noch einen QR-Code vorfinden, den es zu scannen gilt. Die Gebrauchsinformation könne dann auf dem Smartphone gelesen werden, erklärt der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa). Eine Papierfassung soll bei Bedarf laut des EU-Entwurfs dennoch kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.
Die Vorteile der elektronischen Informationen: Nutzerinnen und Nutzer können die Schriftgröße anpassen oder sich den Text vorlesen lassen. Eine Suchfunktion soll die Navigation innerhalb des digitalen Beipackzettels erleichtern. Weiterer Pluspunkt: Der digitale Zettel könne fortlaufend aktualisiert werden, so dass sofort neue Neben- oder Wechselwirkungen gezeigt werden, so der vfa.
„Reisende können elektronische Gebrauchsinformationen ausländischer Medikamente ins Deutsche übersetzen lassen. Die Informationen lassen sich mit Krankenkassen-Apps oder dem digitalen Medikationsplan verknüpfen“, erklärt der vfa weiter.
Auch der Umwelt komme das zugute. „Die Papierindustrie produziert in Deutschland jährlich rund 9000 Tonnen Papier für Beipackzettel“, so der vfa. „Die Digitalisierung spart diese Menge ein. Patienten können die elektronischen Informationen offline speichern und haben sie so jederzeit verfügbar.“
Die Neuerung soll jedoch nicht für alle Arzneimittel gelten. „Über 80 deutsche Pharmaunternehmen bieten ihre Informationen über den Service an“, erklärt der Verband. „Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA verwaltet eine zentrale Datenbank für europaweit zugelassene Medikamente.“ Die EU-Reform des Arzneimittelrechts befinde sich noch im Gesetzgebungsverfahren. „Wann genau die Mitgliedstaaten über die elektronischen Packungsbeilagen entscheiden, steht noch nicht fest“, so der vfa.
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