Rabattverträge

Mylan Dura ärgert AOK

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Der juristische Widerstand der Generikahersteller gegen die AOK-Rabattverträge schien schon gebrochen, nachdem die Kasse ihre Prozesse zuletzt in Serie gewonnen hatte. Bei der fünften Runde Anfang des Jahres gab es nur noch ein einziges Nachprüfverfahren. Doch jetzt erhebt sich eine neue Revolte: Bei der sechsten Ausschreibung sind mehr als die Hälfte der Wirkstoffe blockiert. Die Beschwerde geht nach Informationen von APOTHEKE ADHOC auf den Hersteller Mylan Dura zurück.

Was der Hersteller an der Ausschreibung auszusetzen hat, war nicht zu erfahren. Zu einem nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren könne man sich leider nicht äußern, hieß es auf Nachfrage. Auch die AOK will laufende Ausschreibungen nicht kommentieren. Dem Vernehmen nach geht es bei den Beschwerden um die Packungsgrößen.

Tatsächlich war die vorgesehene Umstellung der Packungsgrößenverordnung schon vor Ende der Ausschreibung ein heiß diskutiertes Thema, wie aus einem umfangreichen Fragenkatalog der Hersteller hervorgeht. Weil ab Januar neue Spannbreiten für die Stückzahl gelten und die Messgrößen im März erneut umgestellt werden, hatten die Hersteller offenbar Schwierigkeiten bei der Erstellung ihrer Angebote.


Den Antworten der AOK zufolge können Arzneimittel nachträglich in den Rabattvertrag aufgenommen werden, auch wenn sie heute noch nicht gelistet sind. Ausschlaggebend sind demnach nur die Preisvergleichsgruppen der Ausschreibung. Ansonsten hatte sich die Kasse in ihren Stellungnahmen auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) berufen und auf die jeweils aktuellen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen verwiesen.

Insgesamt sind 49 der 87 ausgeschriebenen Wirkstoffe blockiert - unter anderem Omeprazol, Bisoprolol, Enalapril, Lisinopril, Metformin, Metoprolol, Ramipril und Simvastatin. Der Fall liegt jetzt bei der Vergabekammer des Bundes. Eine Beschwerde gegen deren Entscheidung würde sehr wahrscheinlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werden: Denn am 1. Januar wechselt die Zuständigkeit von den Sozial- auf die Zivilgerichte. Das Landessozialgericht Essen - derzeit für alle Fälle der Bundesvergabekammer zuständig - gibt zum Jahreswechsel alle laufenden Verfahren zu Rabattverträgen ab.

Die neuen AOK-Verträge sollen eigentlich im Juni starten. Den Zuschlag erhält wie gewohnt nur ein Hersteller. Erstmals hat die Kasse das Bundesgebiet in sieben Losgebiete eingeteilt, statt wie bislang in fünf.

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