Rabattverträge

Mehrfachzuschläge: Kassen atmen auf

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So ärgerlich Rabattverträge mit nur einem Partner für die Apotheken sind - für die Hersteller bieten die exklusiven Zuschläge zumindest Planungssicherheit. Denn bei drei oder gar vier Rabattpartnern müssen vor allem kleinere Hersteller um ihren Absatz bangen. Deshalb war es eine Frage der Zeit, bis ein Unternehmen unter der neuen Rechtslage erneut gegen die Mehrfachzuschläge klagen würde. Der erste Angriff scheint allerdings im Sande zu verlaufen.

Der Hersteller Dexcel hatte ein Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer des Bundes gegen eine Ausschreibung des BKK-Dienstleisters GWQ angestrengt. Die Kassengemeinschaft hatte als erste in diesem Jahr eine Ausschreibung mit mehreren Rabattpartnern gestartet. Zu einer Entscheidung kam es allerdings nicht: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC hat Dexcel den Antrag gestern zurückgezogen. Mit dem Antidepressivum Venlafaxin hatte man ohnehin nur einen Fall angegriffen.

Über die Gründe des Rückzugs konnte bei Dexcel bislang niemand etwas sagen. Möglicherweise lag es am Verlauf des Verfahrens: Dem Vernehmen nach hatte die Vergabekammer in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass sie Mehrfachzuschläge für möglich hält. Das ist insofern überraschend, als dieselbe Kammer in einem früheren Verfahren gegen ein solches Rabattvertragsmodell war. Die DAK hatte ihre drei Rabattpartnern im Jahr 2009 erst vor dem Landessozialgericht Essen durchsetzen können.

Nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sind seit Jahresbeginn nicht mehr die Sozial-, sondern die Zivilgerichte für die Rabattverträge zuständig. Damit entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in letzter Instanz über Beschlüsse der Vergabekammer. Die Hersteller hoffen auf eine industriefreundlichere Rechtsprechung.

Nach dem überraschenden Ende des Nachprüfverfahrens müssen sich die OLG-Richter vorläufig nicht mit dem Thema befassen. Dabei muss es allerdings nicht bleiben: Gegen die GWQ-Ausschreibung über insgesamt 24 Wirkstoffe laufen weitere Verfahren. Das Mehrpartnermodell ist dem Vernehmen nach aber nicht mehr davon betroffen.

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