Weiteres OLG-Urteil

Maskendeals: Bund soll 21 Millionen Euro zahlen

, Uhr
Berlin -

Die Maskendeals des früheren Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) könnten den Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen. Weil das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter seiner Leitung im Frühjahr 2020 eine Ausschreibung veröffentlicht hatte, der jeder beitreten konnte, muss der Bund womöglich noch millionenfach FFP2-Masken abnehmen – und bezahlen. Bereits jetzt stehen mehr als 100 Millionen Euro im Raum.

Schon mehrfach hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) zugunsten der Lieferanten entschieden, die das BMG trotz der Ausschreibung auf ihrer Ware sitzen gelassen hatte. Zwei Fälle liegen bereits beim Bundesgerichtshof (BGH), hier geht es laut „Stern“ um Forderungen in Höhe von 85,6 Millionen Euro.

Jetzt kommt ein weiterer Fall hinzu: Das OLG stellte in einem weiteren Verfahren fest, dass der Bund sich im Zusammenhang mit 4 Millionen Masken in Annahmeverzug befindet und 21,42 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2020 zu zahlen hat.

Die Masken hatte der Lieferant aus Tschechien am 8. April angeboten, die für das BMG handelnde Generalzolldirektion hatte dies zwei Tage später bestätigt. Der Kaufpreis lag bei 18 Millionen Euro netto, was den streitigen Bruttobetrag ergibt. Doch beim Logistikkonzern Fiege, den das BMG mit der Annahme der Lieferungen beautragte hatte, wurde man von der großen Menge an Masken offenbar regelrecht überrannt.

Mehrfach mussten Liefertermine verschoben werden, zwischenzeitlich vermutete der Lieferant sogar Betrug. Nachdem die Ware zu zwei Terminen am 8. Mai und 9. Juni nicht angeliefert wurde, erklärte das BMG den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Doch die Nichtlieferung stellte laut OLG keine wesentliche Vertragsverletzung dar. Unerheblich sei dabei die Frage, ob es sich bei diesen von Fiege vergebenen Terminen überhaupt um vertragliche Liefertermine gehandelt habe und ob die mehrfache Verlegung wegen unzureichender Planungen und Kommunikation dem Risikobereich von Auftraggeber oder Auftragnehmer zuzuordnen sei.

Laut Gericht ist nämlich nicht von einem „absoluten Fixgeschäft“ oder „Just-in-time-Geschäft“ auszugehen, bei dem bei Versäumung des Liefertermins die wechselseitigen vertraglichen Pflichten automatisch entfallen. Denn die Pandemie habe nicht mit Ablauf der Lieferfrist geendet, sodass das Vertragsinteresse des BMG auch über den vereinbarten Liefertermin hinaus fortbestanden habe. Anderenfalls hätten nämlich alle nach diesem Termin liegenden Lieferungen abgelehnt werden müssen. Im Übrigen seien jenseits der eigenen Verschiebungen auch keine Nachfristen für den Lieferanten gesetzt worden. Auch einen Beweis für die Behauptung, der Lieferant sei gar nicht lieferfähig gewesen, sei das BMG schuldig geblieben.

Schließlich hatte das BMG im Prozess noch versucht, den Preis in Abrede zu stellen. Doch auch dies wies das OLG ab: Das Open-House-Verfahren sei von vornherein darauf angelegt gewesen, bei weltweit starker Nachfrage eine möglichst große Zahl von Lieferanten zu einem Angebot aufzurufen, die zuvor nie mit Masken gehandelt hatten. „Sie haben sich – wie die Vielzahl der Angebote zeigt – aufgrund des ausgelobten Preises unter Kalkulation ihrer Risiken und Möglichkeiten auf einen Vertragsschluss mit der Beklagten unter Annahme der von dieser vorgegebenen Bedingungen eingelassen. Vergleichbare Geschäfte mit anderen Anbietern sind sie vielfach gar nicht eingegangen. Diese nun im Nachhinein ihrer wesentlichen kaufmännischen Kalkulationsgrundlage, nämlich des gebotenen Preises, zu entsetzen, widerspricht Treu und Glauben.“

Spahn hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020 Lieferanten im Rahmen des Open-House-Verfahrens eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro netto je FFP2-Maske und von 0,60 Euro netto je OP-Maske garantiert. Die Mindestliefermenge betrug 25.000 Stück. Die Ware musste an den Logistiker Fiege geliefert werden, danach sollte die Rechnung innerhalb einer Woche beglichen werden. Doch später verweigerte das Ministerium teils die Bezahlung, unter anderem mit Verweis auf mangelhafte oder verspätete Lieferungen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr aus Ressort
„Apotheken, die gegen Politik agitieren“
Hänel: SPD diskreditiert Apotheken

APOTHEKE ADHOC Debatte