Von Freitag bis Sonntag findet der SPD-Parteitag statt. Die Hamburger SPD fordert in einem Antrag unter anderem eine entsprechende Kennzeichnungspflicht sowie die Aberkennung des Arzneimittelstatus für homöopathische Produkte. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sieht darin einen Widerspruch zur ärztlichen Praxis und richtet einen Brief an die SPD Hamburg sowie an SPD-Gesundheitspolitiker.
Im Antrag mit dem Titel „Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate“ fordert die SPD, eine Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis homöopathischer Arzneien einzuführen. Der Antrag gehe davon aus, dass es „keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege“ für eine Wirksamkeit von Homöopathika gebe, kritisiert hingegen der DZVhÄ. Dabei werde ignoriert, dass es einen Unterschied zwischen „wissenschaftlichen“ und „medizinischen“ Belegen gebe.
„Wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien gibt es inzwischen zuhauf und sie werden auch nicht dadurch weniger, indem man sich weigert, sie unter Berücksichtigung objektiver Kriterien zur Kenntnis zu nehmen“, heißt es in dem Brief.
Medizinische Belege hingegen fänden sich nicht nur in der Versorgungsforschung, sondern ließen sich vor allem in der täglichen ärztlichen Praxis, also in der konkreten Versorgungssituation am Patienten, erkennen.
Die ärztliche Versorgung kranker Menschen finde nicht im Fokus von Weltanschauung oder Parteipolitik statt, sondern im unmittelbaren Patientenkontakt, findet der Zentralverein. Dieser solle im Sinne von „Wahlfreiheit seitens der Patienten, aber auch im Interesse der Therapiefreiheit seitens der Ärzte“ von politischen Einmischung freigehalten werden. Eine solche wäre nur dann erforderlich und sachlich begründet, wenn von der Homöopathie potenzieller Schaden für Patientinnen und Patienten ausginge, argumetiert der Zentralverein. Der Antrag stehe im diametralen Widerspruch zur lebensweltlichen Erfahrung von Patientinnen und Patienten und lasse die Praxiserfahrungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte unberücksichtigt.
In dem Schreiben heißt es, der Antrag widerspreche auch dem Koalitionsvertrag, in dem sich die neue Bundesregierung zur Förderung der Naturheilkunde und Integrativen Medizin bekenne. „Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“
„Woher nehmen Sie die Sicherheit Ihrer Aussagen, dass es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege für eine Wirksamkeit gebe?“, fragt der DZVhÄ-Vorstand die Hamburger-SPD-Spitze und listet folgende Beispiele:
Im SPD-Antrag werde pauschal auf eine fehlende wissenschaftliche und medizinische Evidenz abgehoben – ohne die zugrundeliegende Datengrundlage zu benennen. Der Zentralverband stellt zudem beispielsweise folgende Frage an die Partei: „Welche, nach etablierten Standards der evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zugrunde?“ Und: „Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?“
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