Masken-Deals – Weiter schwer überschaubare Folgen

KPMG: Managementfehler im BMG

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Berlin -

Ein von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erstelltes internes Gutachten ist an die Öffentlichkeit gedrungen. Es zeigt: Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind gravierende Mängel mit den zu Corona-Zeiten unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) beschafften Masken und medizinischen Geräten vorzuwerfen. Dem Dienst „Table.Briefings“ liegt das 69-seitige Gutachten vor.

„Aus den damals entstandenen Beschaffungsvorgängen haben sich Notwendigkeiten zur Abwicklung von Vertragsbeziehungen und Lagerbeständen entwickelt.“ Das BMG hatte dazu seinerzeit Deloitte beauftragt; als Unterauftragnehmer kam die Prüfgesellschaft EY ins Spiel. Aufgrund der Komplexität schaltete der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende vergangenen Jahres das Unternehmen Roland Berger dazu, um wiederum den Prozess mit Deloitte/EY zu steuern. Unterauftragnehmer wurde KPMG, um „bis Ende 2025 strategische Handlungsempfehlungen an das BMG zu formulieren und Unterstützungsleistungen für die Leitungsebene und die koordinierenden Referate zu erbringen“.

KPMG hat den Auftrag laut „Table.Briefings“ noch bis Ende 2025; im April gab es bereits einen „Status-Quo-Bericht“ fürs BMG, den auch Sonderermittlerin Margaretha Sudhof thematisierte. Als nun der Haushaltsausschuss den geforderten Bericht zugestellt bekam, kam es zur Veröffentlichung der als „besonders sensibel“ bezeichneten Informationen aus dem KPMG-Bericht, die eigentlich vertraulich zu behandeln waren, so das Begleitschreiben des BMG.

Im Status-quo-Bericht wird deutliche Kritik am Projektmanagement und an der Steuerung durch das BMG laut. Es habe „unspezifische Zielvorgaben“ und „eine fehlende Übersetzung von Gesamtzielen auf Einzelziele“ gegeben. Die Projektsteuerung sei schwierig, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege zwischen Regierung und Dienstleistern nur grob geregelt. „Die Projektgovernance entspricht nicht der Größe und Gesamtkomplexität des Gesamtprojektes“, so KPMG. Das schlechte Prozessmanagement sei damit zu begründen, dass „in der BMG-Organisation keine Person mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund“ tätig sei.

Noch hohe Summen ausstehend

Die damaligen Beschaffungsmaßnahmen und ihre Folgen bis heute beschäftigten die Regierung auch im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Linken. „Im Rahmen der rund 120 Vergleiche bzw. Klarstellungsvereinbarungen wurden rund 390 Millionen Euro gezahlt. Sofern gerichtliche Streitwerte festgesetzt waren, lagen diese bei rund 475 Millionen Euro“, so die Antwort der Regierung auf eine der Nachfragen zu bisherigen Kosten der Verfahren.

Bisher habe der Bund zudem in zwei rechtskräftig verlorenen Prozessen Schadenersatz in Höhe von 110.000 Euro geleistet. Dem gegenüber stehen rund 4,7 Millionen Euro, die in sechs Verfahren rechtskräftig gewonnen werden konnten. „Darüber hinaus konnten durch außergerichtliche Rücktritte des Bundes Forderungen in Höhe von ca. 2,9 Milliarden Euro abgewendet werden“, heißt es weiter. Auf die abschließende Frage der Linken, wie hoch die Summe der noch strittigen Forderungen ist, antwortete die Bundesregierung: „Der Gesamtstreitwert im Open-House-Verfahren beläuft sich auf rund 2,3 Milliarden Euro.“

„Die Prozessstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit besteht weiterhin darin, die (fiskalischen) Interessen des Bundes bestmöglich zu vertreten“, heißt es zudem.

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